Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Klage des Altherrenverbandes einer Mainzer Burschenschaft abgewiesen. Dieser hatte sich dagegen gewehrt, vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuft und im Verfassungsschutzbericht erwähnt zu werden. Das meldet das Verwaltungsgericht Mainz.
Im März 2024 war das Land zu dem Schluss gekommen, dass die Burschenschaft Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt. Daraufhin wurde sie zum Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes erklärt. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 erschien die Burschenschaft dann unter der Rubrik „Das Netzwerk der ‚Neuen Rechten‘“.
Der Altherrenverband argumentierte in seiner Klage, diese Einstufung und Erwähnung sei rechtswidrig. Die Burschenschaft widme sich der studentischen Brauchtumspflege und befasse sich nicht mit parteipolitischen Themen. Zudem sei der Altherrenverband von der aktiven Burschenschaft, die nur aus Studenten bestehe, zu trennen. Die vorgelegten Belege seien substanzlos und die Vorwürfe basierten auf weit zurückliegenden Ereignissen. Damals hatte der SWR erklärt, dass es sich um die Burschenschaft „Germania Halle zu Mainz“ handelte. Der Anwalt der Burschenschaft hatte diese mit einem „Tischtennisverein“ verglichen: Es gebe keine Absicht, das gesellschaftliche Leben zu beeinflussen (wir berichteten).
Eine Anwältin des Innenministeriums indes hatte erwidert, dass sehr wohl politische Aktionen gegeben, die sich an Außenstehende gerichtet hätten. Als Beispiel nannte sie eine Flugblatt-Aktion an Mainzer Schulen im Frühjahr 2025. Dabei sei unter Abiturienten um neue Mitglieder geworben und vor dem „linken Sumpf“ an der Universität gewarnt worden (wir berichteten).
Gericht sieht Verdacht als begründet an
Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage nun ab. Nach Ansicht des Gerichts liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Die Beobachtung diene gerade dazu, einen solchen Verdacht weiter aufzuklären.
Entgegen der Ansicht des Klägers behandelte das Gericht den Altherrenverband und die aktive Burschenschaft als eine Gemeinschaft, da sie sich selbst so darstelle. Die Beweise seien trotz Schwärzungen in den Akten ausreichend. Auch ältere Äußerungen und Aktivitäten seien weiterhin relevant, da sich die Burschenschaft davon nicht distanziert habe. Das Gericht erkannte einen politischen Hintergrund in den Satzungszwecken, den Themen von Vortragsveranstaltungen und den politischen Vernetzungen vieler Mitglieder. Diese seien darauf ausgerichtet, die Meinungsbildung zu beeinflussen, insbesondere junger Menschen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.