Die Burschenschaft „Germania Halle zu Mainz“ ist vor das Mainzer Verwaltungsgericht gezogen, um sich gegen den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz zu wehren. Das berichtet der Südwestrundfunk (SWR). Der Altherrenverband der Burschenschaft klage dagegen, im Verfassungsschutzbericht als „extremistische Gruppierung“ bezeichnet zu werden.
Vor Gericht habe der Anwalt der Burschenschaft betont, dass sich die Aktivitäten der Verbindung nur an die eigenen Mitglieder richteten. Er verglich sie demnach mit einem „Tischtennisverein“. Es gebe keine Absicht, das gesellschaftliche Leben zu beeinflussen. Zudem müsse zwischen dem Altherrenverband und den jungen studentischen Mitgliedern unterschieden werden. Äußerungen einzelner Mitglieder oder Gäste dürften nicht der gesamten Burschenschaft angerechnet werden.
Die Anwältin des Innenministeriums, dem der Verfassungsschutz unterstellt ist, wies die Kritik laut SWR zurück. Es habe sehr wohl politische Agitationen gegeben, die sich an Außenstehende gerichtet hätten. Als Beispiel nannte sie eine Flugblatt-Aktion an Mainzer Schulen im Frühjahr 2025. Dabei sei unter Abiturienten um neue Mitglieder geworben und vor dem „linken Sumpf“ an der Universität gewarnt worden (wir berichteten). Der Altherrenverband und die studentischen Mitglieder seien als Einheit zu sehen, da sich die Burschenschaft als Lebensbund betrachte.
Burschenschaft als „extremistischer Beobachtungsfall“ eingestuft
Für den Verfassungsschutz ist die Mainzer Burschenschaft seit März 2024 ein „extremistischer Beobachtungsfall“. Es bestünden Anhaltspunkte, dass die Burschenschaft gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeite. Im Verfassungsschutzbericht vom 3. Juni 2024 sei sie dann als „extremistische Gruppierung“ eingestuft worden, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge.
Laut Innenministerium pflegt die Burschenschaft außerdem zahlreiche Kontakte zu rechtsextremistischen Kreisen. Das Haus der Verbindung in der Mainzer Oberstadt werde immer wieder von Rechtsextremen aus der Region und anderen Teilen Deutschlands besucht. Die Burschenschaft habe diese Vorwürfe stets zurückgewiesen und erklärt, Extremismus abzulehnen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Burschenschaft aus dem Verfassungsschutzbericht gestrichen werden muss. Das Urteil wird schriftlich zugestellt.
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