Nach der gekündigten Kooperation mit dem Staatstheater Mainz hat der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) einen neuen Partner gefunden. Wie der AStA über seinen Rechtsanwalt Kai Motzkus mitteilt, gibt es ab sofort eine Zusammenarbeit mit dem Hessischen Staatstheater Wiesbaden.
Für die Studierenden der Uni Mainz bedeutet das: Sie können weiterhin kostenlos Restkarten für Theatervorstellungen erhalten – nur eben nicht mehr in Mainz, sondern in der hessischen Landeshauptstadt. Die Konditionen entsprechen dabei der ursprünglichen Vereinbarung mit dem Mainzer Haus: Pro Semester wird ein Euro je Studierendem an das Staatstheater Wiesbaden gezahlt. Da das Semesterticket der JGU auch für Fahrten nach Wiesbaden gilt, entstehen laut Motzkus für die Studierenden keine zusätzlichen Kosten.
Keine Einigung mit Staatstheater Mainz in Sicht
Der AStA sei froh, diese „für alle bereichernde“ Alternative anbieten zu können, heißt es in der Mitteilung des Anwalts. Eine Einigung mit dem Staatstheater Mainz sei in naher Zukunft nicht in Aussicht gewesen. Zwar hätten beide Seiten Gespräche vereinbart, jedoch habe die Mainzer Seite den Eindruck vermittelt, an ihren Forderungen festhalten zu wollen.
„Da eine wirkliche Einigungsbereitschaft auf der Gegenseite nicht erkannt werden konnte, entschloss sich meine Mandantschaft, eine Alternative für die Studierenden zu schaffen“, erklärt der Anwalt. Dem AStA bleibe durch die neue Kooperation zudem ein ausreichendes Budget für andere kulturelle Veranstaltungen.
Rückblick: Streit um Geld und Gastro-Pauschale
Hintergrund der neuen Entwicklung ist ein eskalierter Streit zwischen dem AStA und dem Staatstheater Mainz. Mitte Januar hatte das Theater die seit 2011 bestehende Studierenden-Flatrate fristlos gekündigt. Als Grund nannte das Haus nicht geleistete Zahlungen des AStA für die vergangenen und laufenden Spielzeiten (wir berichteten).
Der AStA wies die Vorwürfe anschließend zurück (wir berichteten). Kern des Konflikts war die Forderung des Theaters, den Beitrag von einem auf zwei Euro pro Student und Semester zu verdoppeln. Mit dem zusätzlichen Euro sollte eine neu eingeführte Gastropauschale abgedeckt werden. Der AStA lehnte dies ab und argumentierte, eine solche Preiserhöhung sei vertraglich nicht vorgesehen und würde das Kulturbudget von jährlich 123.000 Euro fast vollständig aufbrauchen.
Mehrere Verhandlungsrunden und Kompromissvorschläge beider Seiten scheiterten, was schließlich zur Kündigung durch das Staatstheater führte.