Am Dienstag (14. Januar) hat das Mainzer Staatstheater den Vertrag über die Studenten-Flatrate gekündigt, die es Studenten der Johannes Gutenberg-Universität seit 2011 ermöglicht hatte, kostenlos Vorstellungen zu besuchen. Grund für die Kündigung seien nicht geleistete Zahlungen des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss). Außerdem habe er sich in Verhandlungen über neue Vertragsbedingungen nicht kompromissbereit gezeigt. Jetzt wehrt sich der AStA gegen die Vorwürfe.
Kein Bruch mit bestehendem Vertrag
Am späten Donnerstagabend (16. Januar) veröffentlichte der Studierendenausschuss ein Statement auf seiner Website: Zu keinem Zeitpunkt habe der AStA die Bedingungen des bestehenden Vertrags mit dem Staatstheater aus 2020 verletzt, so heißt es in dem Schreiben des Rechtsanwalts Kai Motzkus. Im Vertrag festgehalten sei, dass der Studierendenausschuss im Semester einen Euro pro Student für die Flatrate ans Staatstheater zahlt – insgesamt 30.000 Euro, im Jahr also 60.000 Euro. Zum Start der Spielzeit 2023/24 habe das Staatstheater dann jedoch zwei Euro pro Student im Semester verlangt. Grund dafür war die Einführung einer Gastropauschale. Eine Klausel zur Preisanpassung stehe jedoch nicht im Vertrag.
Mit der Gastropauschale würde sich der zu zahlende Betrag für den AStA von 60.000 Euro im Jahr auf 120.000 Euro verdoppeln. Da ihm jährlich jedoch nur 123.000 Euro an Kulturbudget zur Verfügung stehe, habe sich der Studierendenausschuss dazu entschlossen, der Forderung des Staatstheaters nicht nachzugehen. Es sei wichtig, auch „andere kulturelle Institutionen“ zu fördern.
Kompromiss-Versuche gescheitert
In mehreren Gesprächen hätten beide Seiten Kompromissvorschläge vorgelegt. So habe der AStA vorgeschlagen, bei den Vorstellungen mithilfe von Bändchen zwischen Zuschauern mit und ohne Gastropauschale zu unterscheiden, sodass Studenten auch ohne die Nutzung gastronomischer Angebote ins Theater gehen können. Dieser Vorschlag sei vom Staatstheater jedoch abgelehnt worden. Die Gastro-Pauschale ist in allen Tickets enthalten, Nicht-Studenten zahlen dafür 7 Euro. Das Staatstheater habe in den Augen des AStA hingegen „keine echten Kompromissvorschläge“ vorgelegt.
Darüber hinaus habe das Theater in einem Gespräch am 31. Oktober 2024 mit einer Strafanzeige gegen zwei Vertreter des AStA gedroht, falls die Zwei-Euro-Lösung nicht akzeptiert werde. Ein letzter Kompromissversuch sei in der Sitzung am 8. Januar 2025 gescheitert, als der Intendant Markus Müller auf den vorgelegten Vertragsentwürfen beharrte und eine gerichtliche Durchsetzung der Forderung von 30.000 Euro für die vergangene Spielzeit ankündigte. Das Staatstheater habe die Gastro-Leistungen in dieser Zeit auch ohne die zusätzliche Zahlung des AStA erbracht, im Vertrauen darauf, dass ein neuer Vertrag zustande kommen würde. Der Intendant habe die Sitzung dann vorzeitig verlassen – mit der Bemerkung: „Das ist mir hier an der Stelle jetzt zu blöd.“
Kündigung rechtens?
Die Konsequenz aus den gescheiterten Verhandlungen war letztlich die fristlose Kündigung des Vertrags mit dem AStA seitens des Staatstheaters. Auch deren Rechtmäßigkeit stellt der Studierendenausschuss in Frage: Im Vertrag sei festgehalten, dass die Flatrate fristgemäß nur zum Ende der Spielzeiten gekündigt werden könne, also zum 31. Juli 2025.
Der Studierendenausschuss bedauere die Vertragsauflösung sehr, die Tür für „konstruktive Gespräche auf Augenhöhe“ stehe aber weiterhin offen.