Ärger um Gehwegparken in Mainz hält an: Stadt weist Kritik deutlich zurück

Wegen einer Flut an Strafzetteln für das Parken auf Gehwegen und Grünstreifen gibt es aktuell viel Unmut in Mainz. Die Stadt rechtfertigt ihr Vorgehen und verweist dabei auf geltendes Recht.

Ärger um Gehwegparken in Mainz hält an: Stadt weist Kritik deutlich zurück

Große Aufregung in Mainz um eine Flut an Strafzetteln: In der vergangenen Woche sind im Stadtteil Hartenberg-Münchfeld (Ha-Mü) Dutzende Autofahrer verwarnt worden, weil sie auf dem Gehweg beziehungsweise auf dem Grünstreifen in der Wallstraße geparkt hatten (wir berichteten). Viele Betroffene konnten nicht nachvollziehen, weshalb sie hier von der Stadt zur Kasse gebeten wurden. Satte 55 Euro mussten die Verwarnten schließlich als Strafe zahlen.

Erneute Kritik

Doch der Ärger hat sich bei vielen noch nicht gelegt, auch wenn die Stadt bei ihrem Vorgehen auf die „jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Sommer 2024“ verwies. Zudem erklärte die Verwaltung, dass das Parken auf Gehwegen und Grünstreifen in Mainz nie erlaubt gewesen sei, auch wenn es „über einen längeren Zeitraum teilweise toleriert“ wurde. Kritik an dem Vorgehen kommt jetzt noch einmal vom ehemaligen Ha-Mü-Ortsbeiratsmitglied Walter Konrad. Wie Konrad meint, pflege die Mainzer Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) ihr „Feindbild Autofahrer“ und Parkplätze ein weiteres Mal, indem sie die in der Wallstraße parkenden Autofahrer durch strikte Kontrolle und Verwarnungsgelder sanktioniert.

Dass das Thema grundsätzlich viele Leute bewegt, sieht man an dem Hinweis eines Lesers. Er spricht davon, dass es analog zu der Strafzettelflut in der Wallstraße quasi zeitgleich einen ähnlichen Vorfall in Gonsenheim „An der Fahrt“ gegeben habe. „Alle bekamen eine 55-Euro-Verwarnung, obwohl die Fahrzeuge niemanden behinderten, das ist reine Abzocke“, so die Meinung des Lesers. Doch wurden die Fahrzeughalter auch hier wegen Parkens auf dem Gehweg beziehungsweise auf einem Grünstreifen verwarnt?

Auf Anfrage heißt es aus der Pressestelle der Stadt, dass „An der Fahrt“ tatsächlich fünf Verwarnungen ausgesprochen worden seien. Hier sei es jedoch zu Verstößen gegen ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) gekommen und lediglich zu einer Verwarnung wegen Parkens auf dem Gehweg. „Auch in diesem Fall erfolgte das Einschreiten der Verkehrsüberwachung aufgrund eines Anwohner-Hinweises“, teilt die Pressestelle mit. Dieser Hinweis habe sich jedoch auf die Verstöße im absoluten Haltverbot bezogen.

Unabhängig davon legt der ehemalige stellvertretende Ha-Mü-Ortsvorsteher Konrad noch einmal nach, was die Strafzettel in der Wallstraße angeht: „Was von den Betroffenen dabei besonders kritisiert wird, ist das Fehlen jeglicher Versuche von Frau Steinkrüger, die ‘Knollenschwemme’ im Vorfeld in geeigneter Weise anzukündigen und Alternativen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern, zum Beispiel in Form einer Einwohnerversammlung oder wenigstens einer Ankündigung auf der Webseite der Stadtverwaltung.“

Stadt verweist auf eindeutige Gesetzesregelungen

Die Stadt Mainz hat zu dieser Forderung und der Kritik eine klare Haltung: „Bezüglich der Forderung nach einer Einwohnerversammlung zur Information über ‘neue Regelungen’ möchten wir klarstellen, dass keine neuen Vorschriften eingeführt wurden.“ Die geltenden Verkehrsregeln bestünden bereits seit Langem und würden entsprechend der rechtlichen Vorgaben durchgesetzt, heißt es aus der Pressestelle. In Bereichen, in denen der Parkraum neu sortiert werde, sei man jedoch bemüht, vorab eine Information in Form von Wurfsendungen, Flyern und Infoveranstaltungen zu ermöglichen.

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