Auf Gehwegen parken, das ist auch in Mainz verboten. Ansonsten droht den Falschparkern eine Geldstrafe. Dennoch ist diese Vorschrift nicht jedem Autofahrer bekannt. Leser Peter beispielsweise kritisiert das Vorgehen der Stadt in diesem Zusammenhang. Er fragt: „Warum bestraft die Stadt ihre Bürger anstatt erst auf vermeintliches Fehlverhalten hinzuweisen?“
So reagiert die Stadtverwaltung
Als praktisches Beispiel beschreibt Peter folgende Situation: „Im Südring verteilt die Stadt 55 Euro-Knöllchen für alle, die halb auf dem Gehsteig parken.“ Würden die Bürger das nicht machen, würde in den sehr ruhigen Seitenstraßen jeder zweite Parkplatz wegfallen, so Peters Eindruck. „Zum anderen könnte die Stadt vorher aufklären und eine Möglichkeit geben, anders zu parken oder Parkbuchten einzeichnen. Mir war auch nicht bewusst, dass man nicht einfach halb auf dem Gehsteig parken darf.“ Überall werde so geparkt, sagt Peter. Doch wie sieht nun die rechtliche Situation aus?
Dazu erklärt Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr: „Das Parken auf Gehwegen ist gemäß StVO schon immer grundsätzlich verboten.“ Hier spielten mehrere Faktoren eine Rolle: Einerseits die Sicherheit der Gehwegnutzer, da im „Begegnungsfall“ auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss, was die Sicherheit der Betroffenen gefährdet. Andererseits die Barrierefreiheit und Schulwegsicherheit.
Denn zugeparkte Gehwege bedeuteten Einschränkungen für Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren und radfahrende Kinder unter acht Jahren, erläutert Peterhanwahr. In Abschnitten mit hohem Parkdruck prüfe die Stadtverwaltung daher nun seit einiger Zeit die Legalisierung des Gehwegparkens. Dabei gilt eine verbleibende Mindestbreite der Gehwege von 1,50 Metern, die nicht zu unterschreiten sei. Doch wie sieht es nun mit der „Bestrafung“ der Verkehrssünder aus, könnte die Stadt, wie jetzt beim Gehwegparken, nicht einfach erst verwarnen, ohne dass ein Bußgeld gezahlt werden muss?
Auch hierzu äußert sich Stadtsprecher Peterhanwahr: „Die Stadt Mainz informiert durchaus seit geraumer Zeit mit Flyern.“
Dann macht Peterhanwahr aber auch deutlich, dass das Informieren, beispielsweise über das angeführte Gehwegparken, nicht die originäre Aufgabe der Kommune sei. So etwas lerne man während der Führerscheinprüfung, die jeder erfolgreich abgelegt haben muss, der das Auto verbotswidrig auf dem Gehweg parkt. Das gelte in zahllosen anderen deutschen Städten auch, sagt der Stadtsprecher. Und abschließend: „Dort, wo Gehwegparken nicht expressis verbis erlaubt ist, bleibt es verboten.“