Eigentlich hätte am heutigen Donnerstagabend (8. Oktober) das 20. Mainzer Oktoberfest starten sollen. Doch wegen Brandschutz- und Sicherheitsbedenken sowie fehlender Gutachten hatte die Stadt Mainz das Fest untersagt. Bestätigt wurde die Entscheidung zudem von einem Verwaltungsgericht. Nun riet die Stadt „dringend“ davon ab, die Anreise zum Festgelände anzutreten.
Das Drama um das diesjährige Oktoberfest begann bereits vor zwei Wochen. Die Stadt hatte Bedenken geäußert, dass das Festzelt nicht sicher genutzt werden könne. Nach einem Eilantrag des Veranstalters, der Mainzer Messegesellschaft mbH (MMG) bestätigte das Verwaltungsgericht Mainz vor ein paar Tagen die Rechtsauffassung der Stadt. Damit stand fest: Für die Zelthalle liegt keine erforderliche Baugenehmigung vor. Auch ein Appell des Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz am Mittwochnachmittag änderte nichts daran. Die Stadt blieb dabei, dass die 20. Auflage des Volksfestes nicht stattfinden könne.
Zelthalle „mit baubehördlicher Anordnung“ untersagt
In einem Pressestatement am Donnerstagmorgen nun bestärkte die Stadt noch einmal diese Entscheidung. Bereits am 29. September habe man die Nutzung der Zelthalle „mit baubehördlicher Anordnung“ untersagt. Nachdem das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Veranstalters abgelehnt hatte, sei die Untersagung der Stadt „sofort vollziehbar und daher vollumfänglich zu beachten“. Grund für die abgelehnte Nutzung: Die Zelthalle sei eine Anlage, die baugenehmigungspflichtig sei. Jedoch liege bis heute keine Baugenehmigung vor.
Daher rate die Stadt Mainz dringend davon ab, an den Veranstaltungstagen zum Messegelände Hechtsheim anzureisen. „Wir verstehen die Enttäuschung über die Absage des Oktoberfestes. Jedoch ist diese in Anbetracht der gegenwärtigen Situation alternativlos“, heißt es in dem Pressestatement weiter. Sollte es dennoch Versammlungen auf dem Festgelände geben, werde die Stadt, „soweit erforderlich, Einsatzkräfte der Polizei“ hinzuziehen. Diese würden dann die Versammlungen auflösen.
Man bleibe aber mit dem Veranstalter „prinzipiell im Austausch“, so die Stadt. So habe er weiterhin die Möglichkeit, einen Bauantrag für das Festzelt zu stellen. Das Mainzer Oktoberfest hätte vom 8. bis 25. Oktober stattfinden sollen, mit Hunderten Besuchern pro Abend.