Absage Mainzer Oktoberfest 2026: Was passiert mit den Tickets?

Nachdem nun klar ist, dass das Mainzer Oktoberfest tatsächlich nicht stattfinden kann, meldete sich der Veranstalter bei den Besuchern und teilte mit, was mit den bereits gebuchten Tickets passiert.

Absage Mainzer Oktoberfest 2026: Was passiert mit den Tickets?

Nachdem das Mainzer Oktoberfest auf dem Hechtsheimer Messegelände für dieses Jahr endgültig abgesagt wurde, hat sich nun der Veranstalter bei den Ticketkäufern gemeldet. Ursprünglich hätte der Fassbieranstich am Donnerstagabend (8. Oktober) gefeiert werden sollen.

Per E-Mail teilte die Mainzer Messegesellschaft mbH (MMG) am späten Mittwochabend den Käufern mit, dass die Tickets für das erste Wochenende, also vom 8. bis 11. Oktober, „schnellstmöglich erstattet“ würden. Und weiter: „Wir bedauern die Absage sehr und bitten alle Gäste um Verständnis.“

Keine Baugenehmigung für Festzelt

Vorausgegangen war ein Streit um die Baugenehmigung für das Festzelt. Die Stadtverwaltung hatte bereits am 25. September Sicherheitsbedenken bei der Nutzung der Zelthalle geäußert (wir berichteten). Ein dagegen gerichteter Eilantrag des Veranstalters wurde vom Verwaltungsgericht Mainz am 5. Oktober abgelehnt. Damit bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung der Stadt, dass für die Zelthalle keine erforderliche Baugenehmigung vorliegt (wir berichteten).

Am Mittwochnachmittag dann hatte der Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz noch versucht, mit neuen Gutachten zu vermitteln, um das Fest zu retten – letztlich ohne Erfolg. Baudezernent Ludwig Holle (CDU) teilte am Mittwochabend noch einmal mit, dass die 20. Auflage des Volksfestes nicht stattfinden könne:

In der E-Mail über die Absage betonte die MMG nun erneut, dass die Sicherheit des Zeltes gutachterlich bestätigt sei, man sich aber der behördlichen Anordnung beugen müsse. Zu dem zweiten Festwochenende werde man sich „rechtzeitig“ melden.

Auch in den Reservierungsregeln der MMG ist festgelegt: Eine Reservierung gilt als nichtig, „wenn das Oktoberfest aufgrund behördlicher Anordnungen oder Sicherheitserwägungen nicht stattfinden“ könne. In diesem Fall werde der Preis für die Eintrittskarten inklusive der Wertmarken nach deren Rückgabe zurückerstattet.