Mit dem Einsatz von Videotechnik will das rheinland-pfälzische Innenministerium eine verbesserte Verkehrssicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. So werden beispielsweise Handy-Blitzer – auch Monocams genannt – eingesetzt, um die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer zu erfassen (wir berichteten).
Laut Innenministerium hat bereits der Pilotbetrieb der Technik gezeigt, dass diese Maßnahme das Unfallrisiko deutlich senkt und präventiv wirkt. Seit April 2025 wird deshalb in Mainz und Rheinland-Pfalz die erste Monocam im Regelbetrieb eingesetzt. Was aber, wenn ein Autofahrer statt eines Smartphones beispielsweise ein Fleischkäse-Brötchen in der Hand hält?
Polizeibeamte bewerten Videomaterial
Grundsätzlich erkennen die Handy-Blitzer, wenn Autofahrer am Steuer ein Mobiltelefon in der Hand halten und lösen dann automatisch aus. Wie die Polizei einmal auf Anfrage erklärte, würde das System aber auch dann auslösen, wenn der Fahrer zum Beispiel ein Fleischkäse-Brötchen oder etwas anderes zum Essen in der Hand hält. Ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg müsste der Autofahrer in diesem Fall aber nicht fürchten. Denn laut Innenministerium Rheinland-Pfalz würden im Anschluss speziell geschulte Polizeibeamte die Verstöße ahnden.
Da jedoch das Essen eines Fleischkäse-Brötchens oder anderer Speisen am Steuer nicht strafbar ist, hätte der Autofahrer auch nichts zu befürchten. Wie die Polizei mitteilte, handelt es sich hier nicht um den Tatbestand der „Ablenkung durch elektronische Geräte“ am Steuer. Die Aufnahmen der vom Handy-Blitzer erfassten Autofahrer würden dann nach der Bewertung umgehend gelöscht.