Schon seit längerem fordert das Mainzer „Kolibri Kollektiv“ von der Stadt, privates Böllern an Silvester zu verbieten – bislang ohne Erfolg. Dass Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) sich vor seiner Wahl ebenfalls für ein Verbot ausgesprochen hat, hat das Kollektiv nun zu einer erneuten Aufforderung bewogen, Böllern an Silvester zu verbieten (wir berichteten). Auf Merkurist-Anfrage meldet sich nun die Stadt zu Wort.
Stadt unterstützt Petition
„Die Stadt Mainz unterstützt das Ansinnen der Petition, möglichst als Privathaushalt auf die Nutzung und das Abfeuern von Raketen und Böllern zu verzichten, aus vielerlei Gründen“, sagt Pressesprecherin Sarah Heil. Ein Verzicht reduziere Verletzungs- und Brandgefahren, senke zudem Feinstaubemissionen und Lärm und führe zu weniger Müll im gesamten Stadtgebiet.
Von einem Verbot spricht die Stadt allerdings noch nicht. Wer also an Silvester nicht auf privates Feuerwerk verzichten will, kann in Mainz weiterhin böllern – wenn auch nicht überall. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Böllern verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen (wir berichteten).
Tipps für sicheres Böllern
Worauf man sonst noch beim Böllern achten sollte, hat das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz in einigen Tipps zusammengefasst:
beim Kauf auf das CE-Kennzeichen und die Registriernummer achten (F1 oder F2)
Sicherheitshinweise in der Gebrauchsanweisung beachten
vor dem Böllern möglichst auf Alkohol verzichten
Feuerwerk und Böller nur auf ebenen Flächen und mit ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und Bäumen abfeuern
Getränkekästen o.ä. als Startrampe für Raketen verwenden statt nur einzeln stehende Flaschen
beim Anzünden keine Körperteile über den Feuerwerkskörper halten
Feuerwerk der Kategorie F2 nur im Freien verwenden
nicht explodiertes Feuerwerk nicht erneut zünden, Abstand halten und über einen Recycling- oder Wertstoffhof für gefährlichen Abfall entsorgen
explodierte Feuerwerksreste erst einsammeln, wenn sie richtig abgekühlt sind, und im Hausmüll entsorgen
Privatpersonen dürfen am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 verwenden. Wer Feuerwerk besitzt oder verwendet, das in Deutschland nicht zulässig ist, macht sich strafbar. Auch wer Feuerwerk selbst bastelt oder selbstgebasteltes Feuerwerk entzündet, muss mit erheblichen Strafen rechnen.