Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) weist auch zum Jahresende 2023 darauf hin, dass das Abbrennen von Böllern und Raketen zu Silvester nicht überall gestattet ist. Das teilt die Stadt Mainz am Freitag mit.
Wie in den Vorjahren auch, ist das Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Zudem erinnert die Stadt daran, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember sowie am 1. Januar erlaubt ist.
Sollten Verstöße festgestellt werden, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.