„Stehe buchstäblich auf der Straße“: Mainzer (80) verliert seine Wohnung

Einem 80-jährigen Rentner aus Mainz droht die Obdachlosigkeit. Wegen eines Rechtsstreits um Mietminderungen muss Wolfgang Fischer in der kommenden Woche seine Wohnung in der Hechtsheimer Straße verlassen.

„Stehe buchstäblich auf der Straße“: Mainzer (80) verliert seine Wohnung

Für den 80-jährigen Mainzer Wolfgang Fischer wird die Zeit knapp: In wenigen Tagen muss der Rentner seine Wohnung im Hochhaus in der Hechtsheimer Straße räumen und hat noch keine neue Bleibe in Aussicht. „Ab dem 28. Oktober stehe ich buchstäblich auf der Straße, wo ich dann unterkomme, weiß ich noch nicht“, schildert Fischer im Gespräch mit Merkurist seine verzweifelte Lage.

Was Fischer vorgeworfen wird

Fischer arbeitete lange Jahre als Hausmeister in dem Hochhaus, dem ehemaligen MAG-Hotel, in dem er bis jetzt auch seinen Ruhestand verbringt. In der Vergangenheit hatte er immer wieder Missstände in der Anlage angeklagt und die Hausverwaltung dafür kritisiert, worüber Merkurist mehrfach berichtete.

Von seiner kleinen Rente, die wenige Hundert Euro im Monat beträgt, konnte Fischer die Miete für sein Appartement im 17. Stock, selbst bezahlen. Dieses habe er einst nach einem Wasserrohrbruch auf eigene Kosten hergerichtet. Doch nun hat die Immobiliengesellschaft, der das Gebäude gehört, eine Zwangsräumung erwirkt.

Grund dafür sind offenbar Mietrückstände. Fischer erklärt, er habe die Miete in der Vergangenheit einige Male gemindert, weil beispielsweise die Heizung oder das Warmwasser über längere Zeit ausgefallen seien. Dabei habe er sich nach eigener Aussage gutgläubig an im Internet verfügbaren Vorlagen orientiert. Eine Beschwerde vom Eigentümer über sein Vorgehen habe er jedoch jahrelang nicht erhalten.

Gericht lehnt weiteren Räumungsschutz ab

Die Immobiliengesellschaft fordert nun rund 6500 Euro an ausstehenden Mieten – eine Summe, die Fischer nicht nachvollziehen kann. Seinen eigenen Berechnungen zufolge belaufen sich die Rückstände nur auf wenige Hundert Euro. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Obwohl Fischer bereits zweimal ein Räumungsschutz gewährt wurde, entschied das Amtsgericht Mainz kürzlich gegen ihn. In der Begründung des Beschlusses, der Merkurist vorliegt, heißt es: „Auch das Lebensalter des Schuldners als solches vermag keine Einstellung (des Verfahrens) zu begründen.“ Eine weitere Fristverlängerung gibt es für den 80-Jährigen nicht.

Stadt verweist auf Obdachlosenunterkunft

Die Suche nach einer neuen Wohnung blieb für den Rentner bisher erfolglos. Eine in Aussicht gestellte Neubauwohnung werde voraussichtlich erst im Spätsommer 2027 fertig. Auch die Stadt Mainz, die über den Fall informiert ist, konnte bisher nicht entscheidend helfen. Wie Fischer berichtet, habe ihm das Amt für soziale Leistungen keine Hoffnung auf eine baldige Wohnungszuteilung gemacht und ihn stattdessen auf Unterkünfte für Wohnungslose verwiesen.

Diese Option möchte Fischer jedoch vermeiden, da ihm von Problemen in den Heimen berichtet wurde. Am kommenden Mittwoch muss er seine Schlüssel abgeben. Obwohl er weiterhin bereit sei, die ausstehenden Rückstände zu zahlen, um bleiben zu können, steht er dann vorerst ohne Dach über dem Kopf da. „Ich würde mich freuen, wenn mir irgendjemand noch weiterhelfen kann, damit ich nicht auf der Straße stehe.“