Ein 31-jähriger Mann aus Worms ist wegen schweren Raubes zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das berichtet der SWR. Die Richterin am Mainzer Landgericht habe demnach die Hoffnung geäußert, dass der schwer drogensüchtige Angeklagte wieder in ein normales Leben finden werde.
Von der Haftstrafe müsse der Mann zunächst acht Monate absitzen. Danach solle er in eine Entzugsklinik. Wenn er den Entzug erfolgreich abschließe, werde die restliche Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Drogensucht und eine plötzliche Erbschaft
Der 31-Jährige hatte die Überfälle auf zwei Wormser Tankstellen bereits zum Prozessauftakt Ende September gestanden. Auf die Frage, ob er die Taten einräume, habe er mit einem deutlichen „Ja“ geantwortet. Anschließend habe er sein Leben geschildert. Demnach sei er bereits mit zwölf oder 13 Jahren mit Drogen in Kontakt gekommen und habe wegen seines zunehmenden Konsums seinen Job verloren.
Eine Erbschaft habe dem Mann laut seiner Schilderung 170.000 Euro eingebracht. Nachdem er seine Schulden bezahlt habe, habe er den Rest des Geldes innerhalb von drei Monaten für Alkohol, Drogen und Hotelaufenthalte ausgegeben.
Täter entschuldigte sich während des Überfalls
Als das Geld aufgebraucht war und er auch nicht mehr bei Bekannten unterkommen konnte, habe ihm im März dieses Jahres erstmals die Obdachlosigkeit gedroht. Daraufhin habe er den ganzen Tag Alkohol getrunken und sei abends zu einer Tankstelle gefahren. Dort habe er den Kassierer mit einem Messer bedroht und mehrmals in den Tresen gestochen, was auch ein Überwachungsvideo zeigte. Gleichzeitig habe er sich bei seinem Opfer mehrfach in aggressivem Ton entschuldigt.
Bereits am nächsten Tag habe er eine zweite Tankstelle in Worms überfallen. Dabei habe er dem Kassierer mit Gewalt gedroht, um an das Geld in der Kasse zu kommen. Insgesamt habe er bei beiden Taten Bargeld, Alkohol und Zigaretten im Wert von mehr als 600 Euro erbeutet. Mit dem Geld habe er sich ein Hotelzimmer, Essen und Drogen besorgt. Als er wieder nüchtern gewesen sei, sei ihm bewusst geworden, was er getan habe. Zwei Tage später habe er sich der Polizei gestellt.