Nach Mordversuch in Worms: Täter muss in Sicherheitsverwahrung

Ein Wormser hat einen Molotow-Cocktail in die Wohnung seiner Ex-Freundin geworfen. Für das Landgericht Mainz hat er damit versuchten Mord in vier Fällen begangen.

Nach Mordversuch in Worms: Täter muss in Sicherheitsverwahrung

Acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung: So lautet das Urteil des Landgerichts Mainz gegen einen 39-jährigen Wormser. Das berichtet der SWR.

Der Verurteilte hatte im Juli 2024 einen Molotow-Cocktail in eine Wohnung geworfen (wir berichteten). Er soll schon lange kriminell sein und bereits mehr als 20 Jahre im Gefängnis gesessen haben.

Im aktuellen Fall habe der Wormser sich mit seiner Ex-Freundin gestritten. Danach soll er den Molotow-Cocktail durch ein offenes Fenster in deren Wohnung geworfen haben. Laut Angaben des SWR war ihm bewusst, dass sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Menschen dort aufhielten. Deren Tod habe der 39-Jährige billigend in Kauf genommen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Gast wirft Brandsatz zurück nach draußen

Zum Tatzeitpunkt gegen 5 Uhr morgens feierten nach SWR-Informationen mehrere Gäste in der Wohnung einen Geburtstag nach. Der mit Benzin gefüllte Brandsatz sei durch das geöffnete Fenster zurück auf die Straße geworfen worden. Glücklicherweise sei der Molotow-Cocktail nicht in der Wohnung zerbrochen, habe aber dort Papier in Brand gesetzt. Ein Gast habe geistesgegenwärtig reagiert und das Gefäß samt brennendem Papier durch das Fenster zurück nach draußen befördert.

Der Verurteilte soll die Tat während des Prozesses abgestritten haben. Jemand wolle ihm etwas anhängen, alles sei inszeniert gewesen. Doch für das Gericht habe am Ende die Schuld des Wormsers festgestanden: Mails und Chats würden zweifelsfrei beweisen, dass der 39-Jährige seine Ex-Freundin bedroht hatte. Auch habe man seine DNA an der Lunte des Brandsatzes gefunden.

Das Landgericht Mainz verurteilte den Wormser laut SWR letztlich wegen versuchten Mordes in vier Fällen, da sich vier Menschen in der Wohnung befanden. Seine Strafe: acht Jahre Haft und anschließende Sicherheitsverwahrung, da der Mann immer noch als gefährlich gelte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.