Im April hatte das Landgericht Mainz die Eltern einer 15-Jährigen aus Pirmasens wegen Mordes an ihrer Tochter zu lebenslanger Haft verurteilt (wir berichteten). Wie Gerichtssprecherin Julia Bayerl nun dem SWR mitteilte, haben beide Elternteile Revision gegen das Urteil eingelegt.
Urteil wegen Revision nicht rechtskräftig
Laut Gericht hatten die Eltern ihre Tochter im Juni 2024 „heimtückisch ermordet“. Das Mädchen war betäubt, gewürgt und bei Worms in den Rhein geworfen worden. Der Richter sprach von einer besonderen Schwere der Schuld. Durch die eingelegte Revision ist das Urteil nun nicht rechtskräftig.
Bei einer Revision wird überprüft, ob das Urteil rechtlich einwandfrei gefällt wurde. Es gehe dabei nur um mögliche Rechtsfehler, nicht um eine erneute Beweisaufnahme, so Bayerl. Der Anwalt der Eltern habe nun einen Monat Zeit, die Revision zu begründen.
Die Prüfung erfolge durch den Bundesgerichtshof und könne mehrere Monate dauern. In dieser Zeit blieben die Eltern weiter in Untersuchungshaft.
Richter fand beide Eltern gleichermaßen schuldig
In seiner Urteilsbegründung am 11. April hatte der Richter am Landgericht Mainz von einem „eiskalten Mord“ an einer „unbequemen Heranwachsenden“ gesprochen. Die Eltern hätten das Vertrauen ihres Kindes ausgenutzt und „aus rein egoistischen Gründen“ beschlossen, es zu töten.
Laut Gericht hatte die Mutter die 15-Jährige in der gemeinsamen Wohnung in Pirmasens gefesselt und mit Tabletten ruhig gestellt. Zusammen mit dem Vater hatte sie das Mädchen dann an den Rhein bei Worms gebracht. Dort hatte der Mann seine Tochter mit einem Schal gewürgt und sie bewusstlos in den Rhein geworfen. Das Mädchen ertrank, hätte aber auch an der starken Dosis Beruhigungsmittel sterben können, so der Richter.