Erneut Diskussionen um die Wiesbadener Umweltspuren: Erst kürzlich hatte die Stadtpolizei Kontrollen durchgeführt, bei der die verbotswidrige Nutzung dieser Spuren im Fokus stand (wir berichteten). Dabei stellten die Stadtpolizisten fest, dass die Busspur mehr als 200 Mal unerlaubt genutzt wurde, um den stockenden Verkehr zu umfahren. Denn bei Stau im Wiesbadener Berufsverkehr weichen einige Auto sowie Motorradfahrer gerne auf diese Spuren aus.
„Betriebsfahrten“ erlaubt?
Doch wie sieht es mit Bussen aus, die sich auf einer sogenannten Betriebsfahrt befinden und keine ÖPNV-Fahrgäste befördern, fragt Leser Pepe. Wie er meint, dürften ESWE-Busse in diesem Fall dann die Bus- beziehungsweise Umweltspuren nicht nutzen. Doch liegt der Leser da richtig? Auf Anfrage von Merkurist erklärt der Pressesprecher von ESWE-Verkehr, Jürgen Hüpohl, dazu: „In Wiesbaden sind Busse auf Umweltspuren zugelassen.“ Nach §45 STVO sei die Freigabe für den ÖPNV durch ein Zusatzschild ausgewiesen. Und weiter: „Das Nutzungsrecht gilt auch für Betriebsfahrten.“
Generell, so Hüpohl, wäre man dankbar, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer mehr an die Regeln aus Umwelt- und Busspuren halten würden. „Das wäre insgesamt für den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit förderlich.“
Hintergrund
Eine Umweltspur ist eine erweiterte Form der Busspur, die auch anderen umweltfreundlichen Verkehrsmitteln die Nutzung erlaubt, um den Verkehrsfluss zu verbessern und Emissionen zu reduzieren. In anderen Städten dürfen auch teilweise E-Pkw diese Sonderfahrsteifen nutzen.
Eine Busspur ist im Vergleich dazu in erster Linie für Linienbusse und gekennzeichnete Schulbusse eingerichtet und freigegeben. Busspuren sollen zu einem flüssigeren und geordneteren Betriebsablauf im öffentlichen Personennahverkehr beitragen.