Seit bekannt wurde, dass das denkmalgeschützte Didier-Gebäude an der Wiesbadener Lessingstraße zu einer Flüchtlingsunterkunft werden soll, protestieren Anwohner dagegen – zuletzt auch vor Gericht (wir berichteten). Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) schreibt, wurde ihre Klage jetzt aber abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht befand den Eilantrag der Anwohner demnach als unzulässig und darüber hinaus unbegründet. Die „Bürgerinitiative für eine nachhaltige Stadtentwicklung für die City Ost“ hatte die Klage darauf gestützt, dass die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) keine Baugenehmigung und zunächst auch keine Befreiung vom Denkmalschutz für das ehemalige Verwaltungsgebäude hatte. „Die Anwohner sehen sich gezwungen, ihre nachbarschutzrechtlichen Belange im Wege eines Eilverfahrens vor Gericht geltend zu machen“, hieß es in einer Erklärung der Bürgerinitiative.
Beide Genehmigungen hätte die SEG nach eigenen Angaben zunächst nicht beantragt, weil ihre Umbaupläne so dringlich gewesen seien – schon Anfang Dezember plante sie den Einzug erster Bewohner in das Heim. Mittlerweile liegt die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Flüchtlingsunterkunft vor, ist aber noch nicht bestandskräftig.
Klage „unzulässig und unbegründet“
Unzulässig sei die Klage der Anwohner laut Gericht deshalb, weil sie sich nicht zuerst an die Stadt gewandt hätten. Außerdem seien keine „nachbarschützenden Rechte“ verletzt worden. Das Fehlen einer Baugenehmigung ändere daran nichts, denn eine solche Genehmigung diene nicht dem Nachbarschaftsschutz, sondern dem öffentlichen Interesse. Als soziale Einrichtung sei das Flüchtlingsheim in einem Wohngebiet zulässig.
Auch das Gebot der Rücksichtnahme ist dem Gericht zufolge nicht verletzt worden. Es sei nicht davon auszugehen, dass es aufgrund der Anzahl der Bewohner in der Unterkunft zu unzumutbaren Störungen komme. 280 bis 350 Menschen unterschiedlicher Herkunft sollen in dem Heim unterkommen. Dass es wegen niedrigerer Mieten zu wirtschaftlichen Einbußen kommen könne oder der Grundstückswert gemindert werde, halte das Gericht ebenfalls nicht für wahrscheinlich. Das denkmalrechtliche Gebot der Rücksichtnahme sei ebenfalls nicht verletzt.
Gegen das Urteil kann nun Beschwerde eingelegt werden. Die SEG will die Schlüssel für das Didier-Gebäude in Kürze an das Sozialdezernat übergeben. Dieses will vor dem Einzug der ersten Geflüchteten noch in den Dialog mit der klagenden Bürgerinitiative gehen.