Seit einigen Monaten machen die Pläne der Stadt Wiesbaden Ärger, das ehemalige Didier-Verwaltungsgebäude in der Lessingstraße zu einer großen Flüchtlingsunterkunft umzubauen. 280 bis 350 Flüchtlinge unterschiedlicher Nationen sollen hier untergebracht werden – wenn alles nach Plan läuft, bereits im Dezember.
Seit die Pläne bekannt wurden, protestieren die Anwohner. Ihr Vorwürfe gegen die Stadt: Sie seien nicht informiert und Fehler vonseiten der Stadt angeblich verschleiert worden. Medienberichten zufolge hat die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG das denkmalgeschützte Haus im Auftrag der Stadt gekauft. Die Kosten für den Umbau betragen wohl 3,5 Millionen Euro.
Auch einige Parteien zeigten sich empört über die Vorgehensweise. So warf der Vorsitzende der CDU Wiesbaden, Ingmar Jung, der Stadt vor, „grobe Fehler in der Planung und Umsetzung“ verschleiert und „auf die Bürger abgewälzt“ zu haben. Auch sei fragwürdig, warum gleichzeitig eine nahe gelegene Unterkunft mit Platz für 650 Menschen geräumt werden soll (wir berichteten).
Bautätigkeiten sollen untersagt werden
Nun erreichte die Merkurist-Redaktion am Dienstagabend (17. Oktober) eine Erklärung der „Bürgerinitiative für eine nachhaltige Stadtentwicklung für die City Ost“. Die Anwohner in der Lessingstraße, so heißt es darin, würden jetzt „rechtliche Schritte gegen die Stadt Wiesbaden“ einleiten. „Stellvertretend für eine Vielzahl von Anwohnern wurde beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eine einstweilige Anordnung auf Untersagung sämtlicher Bautätigkeiten in dem ehemaligen Didier-Gebäude Lessingstraße Wiesbaden beantragt“, schreibt der Sprecher Robert Binder. Die beteiligten Menschen wohnen sowohl in der Lessingstraße als auch in der Martinstraße, der Augustastraße und der Viktoriastraße.
Und weiter: „Die Anwohner sehen sich gezwungen, ihre nachbarschutzrechtlichen Belange im Wege eines Eilverfahrens vor Gericht geltend zu machen.“ Bis heute würde kein Bauantrag für die Umbaumaßnahmen in dem Gebäude vorliegen. Die Anwohner fürchteten, dass die Stadt sie nicht anhören, sondern sie vor „vollendete Tatsachen“ stellen würde.
„Nachbarschutzrechtlichen Belange“ verletzt
Diese „nachbarschutzrechtlichen Belange“ seien laut eines Baugenehmigungsverfahrens verletzt worden und würden dem Anschein nach weder die Stadt noch die SEG zu interessieren. Die „besorgten“ Anwohner würden „verhöhnt“, da Eile nicht geboten sei, wie die SEG behaupte. Dadurch würden SEG und Stadt die Anwohner in ein gerichtliches Eilverfahren „treiben“.
Da der Termin des Sozialdezernats mit der Bürgerinitiative erst am 8. November stattfindet, fragt sich Binder, ob die Stadt überhaupt „mit der genügenden Ernsthaftigkeit“ zu einem Kompromissgespräch bereit sei. Dennoch hoffe die Initiative, dass bei Gesprächen ein Interessenausgleich und doch noch eine „außergerichtliche Lösung herbeigeführt werden kann.“