Das ändert sich 2026 in Wiesbaden

Bus- und Bahnfahren wird teurer, Fragebögen für den Wehrdienst werden verschickt und Führerscheinumtausch – diese Änderungen erwarten euch 2026.

Das ändert sich 2026 in Wiesbaden

Im Laufe des Jahres 2025 wurden neue Gesetze und Regelungen für das kommende Jahr angekündigt. 2026 treten sie jetzt in Kraft – die wichtigsten Änderungen, erfahrt ihr hier.

ÖPNV und Deutschlandticket werden teurer

Zum 1. Januar steigen die Ticketpreise im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Wiesbaden. Eine Einzelfahrkarte kostet dann 3,90 statt bisher 3,70 Euro, ein Gruppenticket 14,80 statt bisher 14,10 Euro. Die Preise von Tages-, Wochen- und Monatskarte steigen dementsprechend ebenfalls. Hingegen werden die „9-Uhr-Monatskarte“, die „9-Uhr-Jahreskarte“ und die „65-plus-Monatskarte“ abgeschafft. Weitere Informationen gibt es auf der Website von ESWE-Verkehr.

Auch das bundesweit gültige Deutschlandticket wird im kommenden Jahr teurer. Statt bisher 58 Euro müssen Nutzer künftig 63 Euro im Monat zahlen.

Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2026

Alle, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein ausgestellt bekommen haben, müssen diesen bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU Führerschein im Scheckkartenformat tauschen. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein - unabhängig davon, ob es sich um einen Papier- oder Kartenführerschein handelt und ungeachtet des Ausstellungsjahres, erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

CO²-Preis auf Benzin und Diesel steigt an

Ab kommenden Jahr steigt der CO²-Preis für Benzin und Diesel. Die CO²-Steuer liegt voraussichtlich zwischen und 55 und 56 Euro pro Tonne. Laut ADAC könnte die CO²-Abgabe maximal um knapp 3 Cent je Liter Benzin und um etwas mehr als 3 Cent pro Liter Diesel steigen. Wie teuer das Tanken dadurch wird, hängt unter anderem auch vom Ölpreis ab.

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Elektrofahrzeuge, die ab 2026 neu zugelassen werden, sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Für Plug-in-Hybride gilt die Befreiung der Steuer nicht. Weitere Infos gibt es unter anderem auf der Seite des ADAC.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale beträgt 2026 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Bisher galt dies erst ab dem 21. Kilometer. Weitere Information findet man auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Anstieg des Mindestlohnes

Auch der Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Grenze für Minijobs liegt bei 603 Euro, statt wie zuvor bei 556 Euro pro Monat.

Umsatzsteuer für die Gastronomie sinkt

Ab 1. Januar sinkt die Steuer für Speisen von 19 auf 7 Prozent. Die Steuer für Getränke bleibt weiterhin 19 Prozent.

Kindergeld

Im nächsten Jahr steigt das Kindergeld um vier Euro an. Pro Kind werden dann 259 Euro pro Monat gezahlt. Weitere Infos gibt es hier.

Neue Aktivrente

Wer über die Regelaltersgrenze hinaus freiwillig weiterarbeitet, kann sich etwas hinzuverdienen. Ab 1. Januar gibt es bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei. Ausgeschlossen von der Aktivrente sind Selbstständige, Minijobber, Beamte, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte.

Wehrdienst

Ab 1. Januar 2026 tritt das Wehrdienstgesetz in Kraft. Ungefähr Mitte Januar werden Fragebögen an die im Jahrgang 2008 geborenen Männer und Frauen verschickt. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, für Frauen ist es freiwillig. Wenn Männer den Fragebogen nicht ausfüllen, werden sie erinnert, es kann am Ende Bußgeld auf sie zukommen. Den Fragebogen nicht auszufüllen, gilt als Ordnungswidrigkeit.