Richterin über Wiesbadener Mörder: „Verachtenswerter geht es nicht“

Ein 60-Jähriger erstach im Biebricher Schlosspark einen Rentner mit 81 Messerstichen. Nun wurde er verurteilt. Sein Motiv: Er wollte selbst von der Polizei getötet werden.

Richterin über Wiesbadener Mörder: „Verachtenswerter geht es nicht“

Im Mai vergangenen Jahres fiel ein 86-jähriger Mann im Schlosspark Biebrich einem brutalen Angriff zum Opfer und starb (wir berichteten). Vor rund drei Wochen begann der Prozess am Landgericht Wiesbaden gegen den mutmaßlichen Täter, einen 60-jährigen Mann. Nun verkündete das Gericht das Urteil.

Wie der SWR berichtet, verurteilte das Landgericht Wiesbaden am Montag den 60-jährigen Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haftstrafe. Der Angeklagte habe das Urteil regungslos entgegengenommen, so wie er sich offenbar während des gesamten Prozesses präsentiert hatte. Laut der Richterin zeigte er nur dann Emotionen, als er für sich selbst die Todesstrafe forderte.

Opfer zufällig im Park ausgewählt

Die Tat hatte im vergangenen Jahr für großes Entsetzen gesorgt. Der 60-Jährige stach im Biebricher Schlosspark 81 Mal mit einem Messer auf den 86-Jährigen ein, der dort spazieren ging. Der Rentner verstarb noch am Tatort.

Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, verließ der Täter an jenem Morgen sein Haus mit dem festen Vorsatz, einen Menschen zu töten. Sein Motiv sei eine Suizidabsicht gewesen: Er habe gewollt, dass die Polizei ihn erschießt. Vor Gericht sagte der Angeklagte laut SWR: „Ich habe bewusst einen älteren Menschen ausgewählt, da dessen Lebenserwartung nicht mehr so hoch ist“.

„Verachtenswerter geht es nicht mehr“

Seinem Plan, von der Polizei erschossen zu werden, widerspricht jedoch sein Verhalten am Tatort. Als die alarmierten Beamten eintrafen, warf der Mann das Messer weg und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Die Richterin fand in ihrer Urteilsbegründung deutliche Worte. Es sei während des Prozesses vieles unerträglich gewesen, unter anderem, dass der Täter sich selbst den Namen „Schlosspark-Killer“ gegeben habe. „Verachtenswerter und verwerflicher geht es nicht mehr“, zitiert der SWR die Richterin.