Metalldetektoren am Rhein: Wann wird aus Schatzsuche Raubgräberei?

Hobby oder Gefahr für die Geschichte? Schatzsucher mit Metalldetektor sind während des Niedrigwassers am Rheinufer unterwegs und teilen ihre Funde im Internet. Die Behörden erklären, warum die Aktivität problematisch sein kann.

Metalldetektoren am Rhein: Wann wird aus Schatzsuche Raubgräberei?

Ein Metalldetektor, ein Fund im Boden und die Hoffnung auf einen historischen Schatz: Was für manche nach einem skurrilen oder doch profitablen Hobby klingt, kann für die Archäologie zum Problem werden. Videos die im Internet und in den sozialen Medien kursieren werden tausenfach geklickt. Christian, der in der Nähe vom Koblenz sucht und das Niedrigwasser des Rheins für historische Funde nutzt hat rund 36-tausend Follower. Einer seiner Rhein-Fund-Clips hat fast 4 Millionen Aufrufe. Doch sind die Suchaktionen erlaubt?

Auf der anderen Seite des Rheinufers, in Mainz, ist das Problem von Raubgräbern bekannt (wir berichteten). Und auch in der Umgebung Wiesbadens stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen erlaubter Suche und illegaler Nachforschung verläuft.

Schatzsuche nur nach Genehmigung

Wie die hessenARCHÄOLOGIE im Landesamt für Denkmalpflege auf Merkurist-Anfrage erklärt, ist der Einsatz von Metalldetektoren in Hessen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Eine sogenannte Nachforschungsgenehmigung gilt häufig nur für gepflügte Ackerflächen. Wer also ohne Genehmigung am direkten Rheinufer nach historischen Funden sucht, handelt demnach außerhalb des legalen Rahmens.

Wie häufig solche unerlaubten Nachforschungen tatsächlich stattfinden, lässt sich schwer sagen. „Das Dunkelfeld ist auch nach jahrzehntelanger polizeilicher Erfahrung erheblich“, teilt Lars Görze von der hessenARCHÄOLOGIE mit. Eine hohe Dunkelziffer sei möglich, da Fälle nicht bemerkt würden oder den Behörden nicht gemeldet werden.

197 Genehmigungen in Hessen – davon fünf im Wiesbadener Raum

Dass die Suche mit Metalldetektoren grundsätzlich möglich ist, zeigt die Zahl der offiziell genehmigten Sondengänger. Im Jahr 2025 erteilte die hessenARCHÄOLOGIE insgesamt 197 Genehmigungen für ganz Hessen – davon fünf im Wiesbadener Raum.

Genehmigte Sondengänger können wichtige Beiträge zur Forschung leisten. Laut Behörde wurden in Hessen bereits zahlreiche bedeutende Fundstellen durch lizenzierte Personen entdeckt und gemeldet. Dabei geht es nicht nur um Metallfunde, sondern auch um Keramikscherben oder andere Hinweise auf vergangene Zeiten. Auch Christian, der eingangs erwähnt wurde, hat nach eigenen Angaben eine Genehmigung von rheinland-pfälzischer Stelle eingeholt.

Problematisch wird es, wenn Funde ohne Dokumentation aus dem Boden entfernt werden. Denn für Archäologen ist nicht nur der Gegenstand selbst wichtig, sondern auch sein Fundort und der Zusammenhang. Wird ein Fund einfach ausgegraben und mitgenommen, kann wissenschaftlich wertvolle Information verloren gehen.

Gefahr nicht nur für historische Funde

Neben dem Schaden für die Forschung weist die hessenARCHÄOLOGIE auch auf eine weitere Gefahr hin: Metalldetektoren unterscheiden nicht zwischen historischen Funden und gefährlichen Gegenständen. Neben Münzen oder Schmuck können auch Granaten aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt werden.

Wer ohne Genehmigung nach Bodendenkmälern sucht oder Funde nicht meldet, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut hessenARCHÄOLOGIE können Verstöße gegen das Hessische Denkmalschutzgesetz mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Je nach Fall können auch strafrechtliche Folgen wie Ermittlungen wegen Unterschlagung oder Sachbeschädigung hinzukommen.

Eine flächendeckende Kontrolle aller möglichen Fundstellen sei allerdings nicht realistisch. Deshalb arbeitet die hessenARCHÄOLOGIE nach eigenen Angaben eng mit Polizei und Landeskriminalamt zusammen, um illegale Nachforschungen zu erkennen und zu verfolgen.