Sie gehen durch Wälder, Felder oder am Ufer entlang: Schatzsucher, die mithilfe von Metalldetektoren Münzen oder andere historische Gegenständen im Boden aufspüren wollen.
Immer mal wieder kommen Fälle zum Vorschein, bei denen etwa Hügelgräber geplündert werden. Die Grabbeigaben werden gestohlen, die menschlichen Überreste indes „achtlos beiseite geschoben“, so berichtet es Dr. Ulrich Himmelmann von der Direktion Landesarchäologie Rheinland-Pfalz gegenüber Merkurist. Dieses Vorgehen ist strikt verboten. Laut dem Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG) müssen solche Suchen offiziell genehmigt werden. „Oft handelt es sich um interessierte Privatleute, die ohne Sachkenntnis und ohne entsprechende Genehmigung mit dem Metalldetektor nach historischen Gegenständen suchen und dabei quasi ‘aus Versehen’ wissenschaftlich wertvolle Spuren der Vergangenheit zerstören“, so Himmelmann.
Schatzsuche mit Metallsuchgeräten
Es gebe aber auch organisierte Banden, die es gezielt auf historische Hinterlassenschaften bestimmter Epochen abgesehen hätten. Ihre Funde würden sie dann an Hehler oder spezialisierte Privatsammler verkaufen. Erst vor wenigen Wochen habe das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ein solches Netzwerk aufgedeckt, wobei auch Wohnungen in Rheinland-Pfalz durchsucht worden seien. Der Handel im Internet mit Funden floriere. „Die ‘Schatzsuche mit Metallsuchgeräten’ hat insbesondere in den Corona-Jahren zahlreiche neue Anhänger gefunden“, erklärt der Archäologe Himmelmann.
Bei den illegalen Suchen ist aber nicht nur der Raub an sich problematisch, sondern die Zerstörung von Spuren an der Fundstelle. Himmelmann formuliert es so: „Die moderne Wissenschaft beurteilt archäologische Funde nicht nur als Einzelobjekt, sondern immer in ihrem Kontext und kommt nur dadurch zu Aussagen und Erkenntnissen.“ Bei einer illegalen Raubgrabung jedoch gehe dieser Zusammenhang oft unwiederbringlich verloren, wichtige Spuren würden zerstört, oft nebenbei und aus Versehen.
So sei es beispielsweise wichtig, ob eine römische Münze mit der Darstellung eines bestimmten Kaisers in einer Baugrube eines römischen Gebäudes gefunden wurde. Dann könne diese Münze nämlich wertvolle Hinweise auf die Datierung des Gebäudes und der zugehörigen Siedlung geben. „So kann sie dazu beitragen, historische Zusammenhänge zu verstehen“, sagt Himmelmann weiter. „In ihrem Fundkontext hat die Münze eine Aussagekraft, ohne ist sie nur noch ein Gegenstand.“ Raubgräber würden selten nach wissenschaftlichen Methoden arbeiten, daher seien die wenigsten in der Lage, diesen Zusammenhang zu erkennen. „Üblicherweise entnehmen sie einfach nur den Metallfund aus dem Boden.“
Mainz und Umland als „archäologischer Hotspot“
Mainz und das nähere Umland sei aufgrund der reichen Geschichte dabei ein „archäologischer Hotspot“. Doch Zahlen zu Raubgrabungen seien nur schwer herauszufinden, da die meisten ja im Verborgenen stattfinden. „Wir kennen leider nur die Spitze des Eisbergs“, sagt Himmelmann. Prinzipiell sei hier aber das Risiko für Raubgräber, entdeckt zu werden, recht hoch. Das liege zum einen daran, dass viele Freiflächen heute landwirtschaftlich bewirtschaftet werden und zum anderen an der starken Besiedelung. So sei es in der Stadt Mainz etwa besonders schwierig, weil die Böden fast durchgängig besiedelt und bebaut sind. Auch Raubzüge in ausgewiesenen Ausgrabungsfeldern seien ein hohes Wagnis. „Die Chance, dabei beobachtet zu werden, ist sehr hoch“, sagt Himmelmann.
Dennoch gebe es immer wieder Fälle, bei denen auch in Mainz archäologische Ausgrabungen von Raubgräbern gestört würden. Gelegentlich werde in den Bereichen auch vandaliert. Welche Funde in solchen Fällen entwendet werden, lasse sich jedoch in der Regel im Nachhinein nicht mehr rekonstruieren.
Personen mit Metalldetektor ansprechen
Außer den kommerziellen Suchern und den historisch interessierten „Heimatforschern“ gebe es aber auch solche, die eine offizielle Genehmigung bekommen haben, mit und ohne Detektor zu suchen. Sie würden dann mit der zuständigen Fachbehörde der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) in Kontakt stehen, an Schulungen teilnehmen und einen „wertvollen Beitrag zur historischen Erforschung unserer Kulturlandschaften leisten“, sagt Himmelmann.
Sollte man einer Person mit Metalldetektor begegnen, rät Ulrich Himmelmann dazu, sie anzusprechen und die Problematik zu erklären. Im Zweifelsfall solle man die Polizei oder die kommunalen Ordnungsdienste verständigen.
Sollte es sich jedoch um eine legale Suche handeln, müssten die entsprechenden Dokumente immer vorweisbar sein. Fragen beantworten in solchen Fällen auch die unteren Denkmalschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Denkmalfachbehörde Landesarchäologie, etwa unter der E-Mail-Adresse landesarchaeologie@gdke.rlp.de.