Im Kampf gegen Hasskriminalität im Internet haben hessische Strafverfolgungsbehörden am Mittwoch bei zehn Beschuldigten Durchsuchungen und Vernehmungen durchgeführt. Die Maßnahmen in Hessen waren Teil eines bundesweiten Aktionstages, der vom Bundeskriminalamt (BKA) koordiniert wurde. Anlass waren vor allem Postings aufSocial-Media-Plattformen, die nach Prüfung durch mehrere Instanzen als strafbarbewertet wurden. Das teilten die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) mit.
Die Razzien richteten sich gegen Männer im Alter von 18 bis 69 Jahren. Die Tatverdächtigen stammen aus Wiesbaden , Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach, sowie aus den Landkreisen Gießen, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf, Rheingau-Taunus und dem Vogelsbergkreis. Ihnen wird vorgeworfen, in sozialen Medien zu Gewalt aufgerufen oder die Tötung von Menschen befürwortet zu haben.
Konkret sollen die Beschuldigten zur schweren Verletzung anderer aufgerufen oder die Tötung durch „Erschießen oder Vergiften“ öffentlich gutgeheißen haben. Die Hasspostings richteten sich den Angaben zufolge vor allem gegen Menschen mit Behinderungen, politisch Andersdenkende und Flüchtlinge. Gegen einige der Männer wird nun unter anderem wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung ermittelt. Teilweise sind sie bereits polizeibekannt.
Behörden setzen Zeichen gegen Hasskriminalität
„Opfer von Hass und Hetze leiden häufig schwer unter den Folgen solcher Angriffe“, sagte der Präsident des Hessischen Landeskriminalamts, Daniel Muth. Aufrufe zu schweren Straftaten im Netz müssten konsequent verfolgt werden, um tatsächliche Angriffe zu verhindern. „In Hessen haben wir schmerzvoll erlebt, zu was Gewaltaufrufe führen können“, sagte Muth, vermutlich bezugenehmend auf den rassistisch motivierten Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020. Die Teilnahme an der bundesweit koordinierten Maßnahme solle ein deutliches Zeichen gegen Hasskriminalität setzen, so der Präsident.
Meinungsfreiheit hat klare Grenzen
Die Behörden stellten klar, dass die Meinungsfreiheit bei solchen Äußerungen ihre Grenzen hat. Ausdrückliche Aufforderungen zu willkürlichen Gewalttaten und schweren Verbrechen seien nicht durch das Grundgesetz geschützt.
An dem Großeinsatz in Hessen waren neben der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und dem HLKA auch die Staatsanwaltschaften in Darmstadt, Hanau und Wiesbaden sowie die Polizeipräsidien in Frankfurt am Main, Mittelhessen, Osthessen, Südosthessen und Westhessen beteiligt. In ganz Deutschland gab es im Rahmen des Aktionstages über 140 polizeiliche Maßnahmen.