Millionenschaden in Wiesbaden? Ex-OB im Visier der Ermittler

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden prüft schwere Vorwürfe gegen Ex-Politiker. Der Stadt könnte ein Millionenschaden entstanden sein.

Millionenschaden in Wiesbaden? Ex-OB im Visier der Ermittler

Nach einem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO (wir berichteten) steht der Verdacht im Raum, dass der Stadt Wiesbaden aufgrund von wirtschaftlich unplausiblen Verträgen Einnahmen in Millionenhöhe entgangen sein könnten. Nun prüft die Staatsanwaltschaft Wiesbaden die Vorwürfe, wie die Frankfurter Rundschau berichtet.

Strafanzeige als Auslöser

Auslöser der Prüfung ist laut Staatsanwalt Florian Breidenbach eine Strafanzeige, die der Vorsitzende des Revisionsausschusses, Felix Kisseler (Grüne), bereits im Dezember 2025 erstattet hat, berichtet die Zeitung. Die Anzeige richte sich gegen Verantwortliche der Stadt Wiesbaden sowie beteiligte Unternehmen. Unter den namentlich genannten Personen seien auch ein ehemaliger Oberbürgermeister und ein ehemaliger Bürgermeister der Landeshauptstadt. Die Staatsanwaltschaft spricht von „pauschalen Vorwürfen der Untreue zum Nachteil der Stadt“.

Hintergrund ist ein nicht öffentlicher Bericht der städtischen Konzernrevision und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO. Geprüft wurde die DBW Recycling GmbH, an der die Stadt Wiesbaden über eine Tochterfirma der Entsorgungsbetriebe (ELW) zu 40 Prozent beteiligt ist.

Jahrelang Einnahmen entgangen?

Die Prüfer sehen dem Bericht zufolge Hinweise darauf, dass der Stadt über Jahre Einnahmen entgangen sein könnten. Kritisiert würden unter anderem langfristige Nutzungs- und Pachtverträge, versäumte Kündigungsfristen mit automatischen Vertragsverlängerungen sowie unklar geregelte Nutzungen öffentlicher Flächen. Die betroffenen Unternehmen und früheren Verantwortlichen weisen die Vorwürfe zurück.

Der Anzeigenerstatter Felix Kisseler sieht einen „hohen Aufklärungsbedarf“. Die Staatsanwaltschaft prüft nun die umfangreichen Unterlagen, um festzustellen, ob die geschilderten Sachverhalte Anhaltspunkte für strafbare und nicht verjährte Handlungen enthalten.