Seit vielen Monaten bereits kämpfen einige Anwohner in Wiesbaden-Südost gegen die Pläne der Stadt, im ehemaligen Didier-Gebäude in der Lessingstraße geflüchtete Menschen unterzubringen.
Nachdem die Bürgerinitiative kürzlich einen zweiten Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden eingereicht hatte, teilte dieses am Mittwoch (8. Mai) seine Entscheidung mit: abgelehnt. Der genehmigte Umfang der Unterkunft sei mit den Vorgaben des Bebauungsplans, der ein Wohngebiet vorsehe, vereinbar, heißt es aus der 7. Kammer des VGs. Somit sei es zulässig, in diesem Wohngebiet eine große Zahl an Menschen zu unterzubringen – vor allem, da es in der näheren Umgebung bereits mehrere größere Mehrfamilienhäuser gebe.
Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt
Auch werde das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt, wie die Anwohner im Eilantrag schrieben. „Allein aufgrund der Bewohnerzahl ist nicht von unzumutbaren Störungen für die Nachbarn auszugehen“, so das Gericht. So seien Geräusche, die von dem künftigen Wohnheim zu erwarten sind, typisch für eine Wohnnutzung. Auch der „Lärm“ spielender Kinder im Innenhof sei „baugebietstypisch und von den Nachbarn hinzunehmen“. Die Antragssteller hatten befürchtet, dass „ständig ein Großteil der Bewohner im Innenhof Lärm verursache“.
Bereits im November war ein Eilantrag der Nachbarschaft abgelehnt worden. Damals hatte noch keine Baugenehmigung vorgelegen. Ein Kritikpunkt der Anwohner war, dass mit Öffnung der Unterkunft in der Lessingstraße eine bereits vorhandene in der Nachbarschaft geschlossen würde. Ende November dann teilte die Bauaufsicht nach einer Prüfung mit: Es gebe keine Einwände gegen die Weiternutzung der bereits genutzten Unterkunft in der Hans-Bredow-Straße, der Betrieb der Unterkunft für bis zu 600 Personen sei weiterhin möglich.
Wahrscheinlich wird es also weiterhin mindestens bis Ende Juli 2026 zwei Unterkünfte für geflüchtete Menschen geben: die bisherige in der Hans-Bredow-Straße und die in der Lessingstraße. Die ersten Bewohner sind inzwischen auch in die neue Unterkunft eingezogen.
Rechtskräftig ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Eilantrag jedoch noch nicht. Zwei Wochen lang ist nun Zeit, Beschwerde einzulegen. Darüber müsste dann das Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden.