Ursprünglich waren sechs Verhandlungstage dafür angesetzt, nun gibt es im Prozess gegen den ehemaligen Wiesbadener Sozialdezernenten Christoph Manjura (SPD) jedoch eine überraschende Wendung. Wie der „Wiesbadener Kurier“ berichtet, könnte bereits am ersten Verhandlungstag am heutigen Donnerstag (9. Oktober) ein Urteil fallen.
Möglich sei dies durch eine Absprache zwischen den Prozessbeteiligten im Vorfeld. Demnach könnte Manjura mit einer Geldstrafe davonkommen und würde so nicht als vorbestraft gelten. Voraussetzung dafür sei laut Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt „ein von Reue geprägtes, umfangreiches Geständnis“ sowie die Zahlung von 30.000 Euro als Wiedergutmachung. Diese Summe entspreche der Hälfte des festgestellten Schadensbetrages von 60.000 Euro.
Ein „umfängliches Geständnis“ soll Manjura nun tatsächlich vor Gericht abgelegt haben. Wie der Kurier weiter berichtet, legte er über seinen Anwalt bereits zum Prozessauftakt einen Zahlungsbeleg über 25.000 Euro vor. Mit diesem Geld habe er dem Awo Kreisverband Wiesbaden Gehälter zurückerstattet, die er von Mai 2015 bis Juni 2017 erhalten habe.
Haftstrafe bei fehlendem Geständnis
Hätte der ehemalige Stadtrat kein vollumfängliches Geständnis abgelegt, wollte die Generalstaatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr fordern. Zusätzlich hätte er die gesamte Schadenssumme von 60.000 Euro zurückzahlen müssen.
Die Anklage wirft Manjura Beihilfe zur Untreue in einem besonders schweren Fall vor (wir berichteten). Er soll vor seiner Zeit als Sozialdezernent in den Jahren 2015 bis 2017 als Referent der Awo-Geschäftsführerin angestellt gewesen sein, aber nicht die vertraglich vereinbarten 30 Wochenstunden gearbeitet haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, über Jahre Geld für einen Minijob in einem Pflegeheim bekommen zu haben, ohne tatsächlich dort gearbeitet zu haben.