Keime in Wiesbadener Trinkwasser: Auf welche Maßnahme die Stadt verzichtete

Nach der Verunreinigung des Trinkwassers in Wiesbaden fragten sich viele: Warum wurde das Wasser nicht gechlort? Die Stadt erläuterte jetzt ihre Entscheidung.

Keime in Wiesbadener Trinkwasser: Auf welche Maßnahme die Stadt verzichtete

Seit Dienstag (4. November) herrscht wieder Erleichterung in Wiesbaden. Seitdem besteht in der Stadt kein Abkochgebot für Trinkwasser mehr. Das Wasser kann im gesamten Stadtgebiet wieder bedenkenlos verwendet werden, wie das Gesundheitsamt mitteilte. Am Freitag (31. Oktober) zuvor war bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung an einer Netzmessstelle in der Wiesbadener Innenstadt eine Verunreinigung mit Bakterien, sogenannte Enterokokken, festgestellt worden.

Chloren als Alternative zum Abkochen?

Während aktuell noch immer unklar ist, wie die Keime in das Wassernetz gelangen konnten, fragt nun Merkurist-Leser Max, warum geraten wurde, das Wasser abzukochen anstatt es zu chloren. Dabei verweist er auf eine Maßnahme in der Vergangenheit. So wurde im Oktober 2020 aufgrund einer „mikrobiologischen Auffälligkeit“ als „Desinfektionsmaßnahme“ eine Chlorung des Trinkwassers vorgenommen. Damals verwies die Stadt darauf, dass die Chlor-Dosierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgte und „nicht gesundheitsschädlich“ sei. Als mögliche Begleiterscheinungen der Chlorung nannte die Verwaltung vor fünf Jahren, „vorübergehende geringfügige Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen“.

Im aktuellen Fall verzichtete die Verwaltung jedoch darauf, das Wasser zu chloren und erklärt auf Anfrage von Merkurist die Hintergründe. „Eine frühzeitige Chlorung hätte die notwendige Ursachenforschung erschwert oder verhindert. Denn diese könne die „mikrobielle Situation im Netz“ verändern und durch abgetötete oder gelöste Biofilmanteile sogar neue Auffälligkeiten, zum Beispiel eine erhöhte Koloniezahlen, hervorrufen.

Absprachen mit allen beteiligten Stellen

Nach ausführlicher Rücksprache zwischen ESWE-Versorgung , Hessenwasser und dem Gesundheitsamt hätten sich alle beteiligten Stellen einvernehmlich dagegen entschieden, dem Wasser Chlor beizugeben. Diese Entscheidung habe man nach einer sorgfältigen Bewertung der Situation getroffen. Dass man sich diesmal gegen das Chloren entschieden habe, bedeute aber nicht, dass diese Vorgehensweise auch für die Zukunft ausgeschlossen ist.

Grundsätzlich könnte eine Chlorung bei einer künftigen Verunreinigung erneut in Betracht gezogen werden, wenn die Situation dies erforderte, so die Verwaltung weiter. „Sollte es in Zukunft zu einer erneuten oder umfangreicheren fäkalen Verunreinigung kommen, wäre eine vorübergehende Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor eine mögliche Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung.“ Die Entscheidung darüber würde dann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Wasserversorger treffen. Dies geschehe dabei stets auf Grundlage der „Gefährdungsbewertung“ und der aktuellen mikrobiologischen Befunde.