In der Debatte um die Bezahlkarte für Geflüchtete hat die Stadt Wiesbaden eine Absage vom Land Hessen erhalten. Das Land sieht keinen Grund für eine grundsätzliche Änderung der Regeln, wie Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) und Sozialdezernentin Dr. Patricia Becher (SPD) am Donnerstag mitteilen.
Keine Begründung für Anpassung
Eine Voraussetzung für eine (…) Abweichung (…) bei der Bargeldabhebung in Höhe von 50 Euro monatlich gebe es gemäß der Staatsministerin Heike Hofmann nach heutiger Aussage nicht, so Mende. Denn es sei eine einheitliche Handhabung in allen hessischen Kommunen zu wahren, zitieren Mende und Becher die Ministerin.
Laut einer gültigen Weisung des Landes Hessen seien die Leistungsbehörden aber verpflichtet, bei der Festlegung der Höhe des Barabhebungsbetrages ihr Ermessen im jeweiligen Einzelfall auszuüben, um örtlichen Besonderheiten Rechnung tragen zu können.
„Der operativen Koordinierungsstelle Bezahlkarte sind nach jetzigem Stand keine Tatsachen bekannt, die begründen könnten, dass in Wiesbaden der Barabhebungsbetrag grundsätzlich im Sinne uneingeschränkter Bargeldabhebungen angepasst werden sollte. Insbesondere fehlt es in Wiesbaden nicht an einer ausreichenden Anzahl an VISA-Akzeptanzstellen“, so die Koordinierungsstelle weiter.
Oberbürgermeister Mende zeigte sich abschließend „dankbar für diese Klarstellung von Seiten des Landes“. Es sei zu erwarten gewesen, dass der Prüfauftrag des Sozialausschusses von vergangener Woche dieses Ergebnis bringe. „Für mich ist es nachvollziehbar, dass das Land auf einheitliche Handhabung bei der Bezahlkarte besteht“, so Mende.