Bootsverbot auf dem Rhein: Behörden ziehen Anordnung zurück

SGD Süd reagiert auf Widersprüche und Stellungnahmen von Wassersportvereinen.

Bootsverbot auf dem Rhein: Behörden ziehen Anordnung zurück

Wochenlange Proteste von Wassersportverbänden haben offenbar Erfolg gezeigt: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) hat am Montag (2. September) eine Allgemeinverfügung zurückgezogen, die im Naturschutzgebiet Fulder Aue–Ilmen Aue jeglichen Wassersport ganzjährig verboten hat – also nicht nur Motorboote, sondern etwa auch Kajaks und Stand-Up-Paddling.

Mit der Verordnung war die SGD Ende Juli einer Aufforderung der EU-Kommission gefolgt. Denn in diesem Bereich brüten zahlreiche Vögel, die geschützt werden sollen. Bisher galt dieses Verbot nur zwischen dem 15. Oktober und dem 31. März. Laut den Naturschützern war der Beschluss „seit Jahren überfällig“: Ein solches Statement veröffentlichte etwa der NABU, da es sich hier um ein „hochsensibles Gebiet“ handele (wir berichteten).

Nun teilte SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf mit: Die Behörde habe die Widerspruchsverfahren und Stellungnahmen „eingehend geprüft“ und hebe die Verordnung vom 23. Juli auf. Man wolle die Regelung nun nach Intensität der Störung und nach Nutzern differenziert betrachten. Hier wolle man sich mit der Bundesebene abstimmen und auf diese Weise auch die laufenden Klage- und Widerspruchsverfahren aufschieben. Gleichzeitig räumt die SGD Süd ein, im Vorfeld versäumt zu haben, sich mit den Beteiligten auszutauschen.

Wassersportler können also das Naturschutzgebiet Fulder Aue–Ilmen Aue seit Montag wieder nutzen, bis zum 14. Oktober. Ausgenommen sind Inseln, Leitwerke, Sand- oder Schlammbänke sowie Uferbereiche. Diese sind weiterhin Verbotszonen. SGD-Präsident Hannes Kopf kündigte bereits einen weiteren „Runden Tisch“ mit allen Beteiligten an.