Bereits 2023 wurden neue Änderungen und Gesetze für das kommende Jahr angekündigt. Ab Januar ist es nun soweit. Welche das sind, erfahrt ihr hier.
Kinderreisepass wird abgeschafft
Der Kinderreisepass wird am dem 1. Januar abgeschafft. Dann gilt für jedes Familienmitglied, das außerhalb der EU reist, nur der elektronische Reisepass.
Der Vorteil eines elektronischen Reisepasses im Gegensatz zum Kinderreisepass ist, dass für bestimmte Länder kein zusätzliches Visum erforderlich ist. Jedoch ist der normale Reisepass mit 37,50 teurer als der Kinderreisepass, der bei 13 Euro liegt. Ebenso muss der elektronische Reisepass jährlich verlängert werden.
Aber: Kinderreisepässe, die bis zum 31. Dezember beantragt oder bereits ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrer Ablauffrist gültig.
Erhöhung des Mindestlohns, Minijob-Grenze und Azubigehalt
Zum Jahresanfang wird der Mindestlohn von zwölf Euro auf 12,41 Euro steigen. Aus diesem Grund steigt auch die Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro.
Durch die Erhöhung des Mindestlohns bekommen Azubis, die im kommenden Jahr ihre Berufsausbildung beginnen, ein Gehalt von mindestens 649 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr.
Altersgrenze bei Rente steigt
Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auf 66 Jahre. Dies gilt für Versicherte, die im Jahr 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten.
E-Rezept löst rosafarbenes Papierrezept ab
Auch in den Arztpraxen und Apotheken wird es eine Veränderung geben. Zum 1. Januar werden verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr auf Kassenrezepten (rosa Rezept) ausgestellt, sondern auf E-Rezepten. Dabei kann das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), mit der „E-Rezept“-App oder mit einem Papierausdruck in der (Online-)Apotheke eingelöst werden.
Mit der Einführung der E-Rezepte entfallen händische Unterschriften und somit Wege zur Arztpraxis. Auch Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden.
ÖPNV-Preise steigen
Am 1. Januar ändern sich die Ticketpreise im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Wiesbaden und Mainz. Dabei wird eine Einzelfahrkarte in Mainz und Wiesbaden 3,55 statt bisher 3,30 Euro und das Kurzstrecken-Ticket 2,20 statt 2,05 Euro kosten. Unter anderem gibt es auch einen deutlichen Anstieg der Preise für Monatskarten: Diese kosten dann 98,10 statt 90,40 Euro. Im Durchschnitt werden die Tickets ab Januar 8,2 Prozent teurer. Der Grund für die Preiserhöhung sei die enorme Kostensteigerung, zum Beispiel der Energiekosten, so die RMV.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie und für Gas erhöht sich
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2020 die Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Am Ende des Jahres, 31. Dezember, läuft diese Regel ab und die Mehrwertsteuer steigt erneut auf 19 Prozent. Auch mit höheren Gaspreisen ist zum Anfang des Jahres zu rechnen. Dort wurde die Steuer aufgrund des Ukraine-Kriegs ebenso von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Im Januar wird die Mehrwertsteuer wieder auf 19 Prozent angehoben.
Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie befürchten viele Gastronomen Umsatzverluste und teilweise auch Schließungen, da der Besuch für die Kunden zu teuer sein könnte. Mit einer bundesweiten Kampagne will die Initiative „Vereint für die Gastro“ eine Beibehaltung der 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen in der deutschen Gastronomie erreichen. Weitere Informationen zu der Kampagne findet ihr hier.
Cannabis-Legalisierung im April
Am 1. April wird der Besitz und somit der Konsum von Cannabis in Deutschland legalisiert. Erwachsene dürfen von sogenannten „nicht gewinnorientierten Anbauvereinigungen“ oder „Cannabis-Clubs“ maximal 25 Gramm pro Tag erwerben, maximal 50 Gramm im Monat. Für den Anbau dürfen maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge verkauft werden.
Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung oder einem Cannabis-Club liegt bei 18 Jahren. Mitglieder unter 21 Jahre bekommen höchsten 30 Gramm im Monat und das mit einem THC-Gehalt von maximal zehn Prozent. Cannabis-Vereine dürfen aus maximal 500 Mitgliedern bestehen, eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten. Der Besitz von Cannabis im öffentlichen Raum ist ab 30 Gramm und im privaten Raum ab 60 Gramm strafbar.
Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz und Europawahl
Nach der Mainzer Oberbürgermeister-Wahl 2023 wird sich auch 2024 in Mainz und Rheinhessen politisch etwas ändern. Am 9. Juni finden die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz statt. Dabei werden Stadt- und Gemeinderäte, Verbandsgemeinschaften, Kreistage und der Bezirkstag Pfalz gewählt. Ebenso werden in Städten und Gemeinden ehrenamtliche Ortsbürgermeister bzw. Stadtbürgermeister gewählt. Der hauptamtliche Oberbürgermeister in Mainz, Nino Haase (parteilos), wurde bereits 2023 gewählt.
Gleichzeitig zu den Kommunalwahlen findet die Europawahl 2024 – zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament – statt. Vom 6. bis 9. Juni dürfen EU-Bürger insgesamt 720 Abgeordnete wählen. Das Europäische Parlament ist eine gewählte Versammlung, bei der Abgeordnete die Interessen der EU-Bürger auf europäischer Ebene vertreten.