Einen Tag, bevor in Mainz-Hechtsheim das 20. Mainzer Oktoberfest beginnen sollte, geht das Drama um die Austragung des Festes in die nächste Runde. Anfang der Woche hatte die Stadt Mainz bekanntgegeben, dass das Fest wegen Sicherheitsbedenken nicht stattfinden könne. Am Dienstag bestätigte das Verwaltungsgericht Mainz die Sichtweise der Stadt.
Am Mittwochnachmittag nun haben der Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz und Karl Strack, Geschäftsführer der Messegesellschaft Mainz, neue Unterlagen und Gutachten vorgestellt. Diese sollen belegen, dass das Festzelt standsicher ist und alle Anforderungen an den Brandschutz erfüllt werden. Wie die Stadt Mainz darauf reagiert, ist noch nicht bekannt.
Kurios: Auf dem Weg zum Messegelände in Mainz-Hechtsheim sind bereits Schilder zu sehen, die darauf hinweisen, dass das Mainzer Oktoberfest 2026 abgesagt worden ist. Diese seien jedoch nicht vom Veranstalter aufgebaut worden.
Wie DEHOGA-Präsident Gereon Haumann bei der Pressekonferenz erklärte, habe Strack ihn um Hilfe in der Angelegenheit gebeten. Demnach sehe sich der Gaststättenverband in der Vermittler-Rolle, wolle den Rechtsstreit zwischen Stadt und Messegesellschaft nicht bewerten.
Haumann erklärte, dass alle Belege für ein sicheres Oktoberfest vorlägen. Er argumentierte, dass das umstrittene Zelt ein sogenannter „fliegender Bau“ sei und keine feste Baugenehmigung benötige. Es sei in der Vergangenheit nicht dauerhaft in Hechtsheim aufgebaut gewesen, sondern teils eingelagert oder an anderen Orten genutzt worden. Zudem sei das Zelt als zusätzlicher Sicherheitsaspekt erstmals beim Oktoberfest als rauchfrei geplant. „Ich bin zu 100 Prozent sicher, dass wir das sicherste Oktoberfest der letzten 20 Jahre haben werden“, so Haumann. Die für eine Überprüfung notwendige Begehung des voll ausgestatteten Zelts habe erst am Montag (5. Oktober) stattfinden können.
Gericht sieht erhebliche Sicherheitsmängel
Anders bewertet das die Justiz. In seiner am Dienstag veröffentlichten, ausführlichen Begründung stuft das Verwaltungsgericht Mainz das Zelt als „formell illegal“ ein, da die notwendige Baugenehmigung fehle. Es handle sich nicht um einen „fliegenden Bau“, da das Zelt über Jahre am selben Ort stand und auf der Webseite eine ganzjährig verfügbare Halle beworben wurde. Dies deute auf eine ortsfeste Nutzung hin.
Zudem sei das Vorhaben nicht „offensichtlich genehmigungsfähig“. Die Richter sehen erhebliche Sicherheitsbedenken und bezeichnen die vom Veranstalter vorgelegten Unterlagen als unzureichend. So seien Anbauten wie Küche und Toiletten nicht geprüft worden. Es sei auch unklar, ob Zeltplanen und Dekoration schwer entflammbar sind und ob der Rauchabzug für bis zu 3800 Besucher ausreicht. Der Schutz von Leib und Leben habe hier Vorrang.
„Ball liegt bei der Stadt“
Haumann appellierte an die Stadt, die „formaljuristische Diskussionsebene“ zu verlassen und die Gesamtgüter abzuwägen. Es gehe um zahlreiche Arbeitsplätze und einen drohenden Schaden im siebenstelligen Bereich. „Der Ball liegt bei der Stadt“, sagte Haumann. Man sei auch bereit, über einen späteren Festbeginn zu verhandeln. „Ich würde doch als DEHOGA-Präsident nicht hier sitzen, wenn ich nicht davon überzeugt wäre, dass die Messegesellschaft alles für die Sicherheit getan hätte und das auch belegen kann.“
Das Gericht machte jedoch deutlich, dass sich der Veranstalter nicht auf Vertrauensschutz berufen könne. Die Stadt habe bereits seit 2023 mehrfach auf die Notwendigkeit einer Baugenehmigung hingewiesen und die Duldung 2025 als „letztmalige Übergangslösung“ bezeichnet. Den erheblichen wirtschaftlichen Schaden habe der Veranstalter durch sein baurechtswidriges Verhalten im Wesentlichen selbst verursacht, so das Gericht.
Wortlos blieb während der gesamten Zeit übrigens Messegesellschafts-Boss Karl Strack. Der eigentliche Oktoberfest-Veranstalter verließ die Pressekonferenz kurz vor dem Ende, um bei einer Videokonferenz teilzunehmen.