Wegen Brandstiftung muss eine 40-jährige Frau nun in die Psychiatrie. Das hat das Mainzer Landgericht laut einem SWR-Bericht am Donnerstag entschieden. Sie hatte versucht, eine Jugendhilfeeinrichtung im Kreis Mainz-Bingen anzuzünden (wir berichteten).
Der Frau war vor gut einem Jahr das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen worden. Der Junge wurde daraufhin in einer Wohngruppe in Badenheim untergebracht. Als die Mutter ihn dort abholen und ein Gutachten mitnehmen wollte, wurde sie abgewiesen.
Daraufhin schüttete sie mehrere Flaschen Benzin im Eingangsbereich aus und zündete sie an. Zwei Betreuerinnen und fünf Kinder mussten durch ein Fenster im Erdgeschoss fliehen. Ein größeres Feuer brach allerdings nicht aus, nur eine Tür wurde beschädigt.
Revision möglich – aber laut Anwalt „Wahnsinn“
Die Vorsitzende Richterin erklärte laut SWR, dass die Frau während der Tat möglicherweise schuldunfähig war. Da sie unter einer schweren psychischen Erkrankung leide und von ihr weitere Straftaten zu erwarten seien, stelle sie eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Der Anwalt der Verurteilten halte eine mögliche Revision für „Wahnsinn“. Wenn seine Mandantin stattdessen in Haft käme, „wäre sie verloren“. Bei erfolgreicher Therapie in der Psychiatrie könnte sie diese möglicherweise irgendwann auf Bewährung verlassen.