Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Klage des Mainzer Stadtrats Erwin Stufler (Freie Wähler) gegen die Vorbereitung zweier Dezernentenwahlen abgewiesen. Das teilen die Freien Wähler am Donnerstag mit.
Stufler hatte gegen eine Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geklagt. Diese hatte die Vorbereitungen für die Wahlen des Finanz- und Schuldezernenten am 21. Mai 2025 für korrekt befunden. Die Freien Wähler kritisieren vor allem die kurze Bewerbungsfrist.
„Wir mußten formal die Vorbereitungen zur Wahl anfechten. Die Ausschreibungszeit und Bewerbungsfrist waren zusammen extrem kurz“, erklärt Stufler. „So hochdotierte Spitzenämter werden in der Regel viele Monate vor einer Entscheidung ausgeschrieben, um den besten Kandidaten aus ganz Deutschland die Gelegenheit zu geben, sich zu bewerben.“
Laut Gerichtsurteil war die Veröffentlichung der Ausschreibung drei Wochen und zwei Tage vor der Wahl rechtzeitig und somit gesetzeskonform. „Wir akzeptieren die gerichtliche Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts und warten noch auf die schriftliche Begründung“, so Stufler weiter.
Freie Wähler fordern Gesetzesänderung
An ihrer politischen Kritik halten die Freien Wähler jedoch fest. Sie fordern den Gesetzgeber auf zu prüfen, ob die aktuellen Regelungen der Gemeindeordnung für Beigeordnetenwahlen in Rheinland-Pfalz noch zeitgemäß sind.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern formuliere die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung keine konkreten fachlichen Anforderungen an die Leiter von Dezernaten. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass Verantwortung, Qualifikation und nachvollziehbare Auswahlentscheidungen stärker in den Mittelpunkt rücken und genug Zeit bleibt, auch fachlich die Bestqualifizierten für diese wichtigen Ämter in der Kommunalverwaltung zu finden“, kündigen die Freien Wähler an.