Mainzer Stadtratsmitglied klagt gegen Wahlen von Köbler und Delbasteh

Die Wahlen von zwei Mainzer Dezernenten waren nicht rechtens, meint Stadtrat Erwin Stufler (Freie Wähler). Am Mittwoch wird seine Klage vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Die Kritik: zu kurze Fristen.

Mainzer Stadtratsmitglied klagt gegen Wahlen von Köbler und Delbasteh

Waren die Wahlen von zwei Mainzer Dezernenten im Mai 2025 rechtens? Über diese Frage verhandelt am Mittwoch (14. Oktober) das Verwaltungsgericht Mainz. Geklagt hat der Stadtrat Erwin Stufler von den Freien Wählern. Er fordert, die Wahlen von Daniel Köbler (Grüne) zum Bürgermeister sowie von Ata Delbasteh (SPD) zum Kultur- und Schuldezernenten für ungültig zu erklären, da sie nicht korrekt vorbereitet worden seien. Das teilt Stufler in einer Pressemitteilung mit.

Die Klage richtet sich gegen einen Bescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die Stuflers ursprüngliche Wahlbeschwerde zurückgewiesen hatte. Im Kern kritisieren die Freien Wähler die kurzen Fristen im Wahlverfahren. Die Ausschreibungen seien am 28. April 2025 veröffentlicht worden, die Bewerbungsfrist endete bereits am 11. Mai. Nur sieben Werktage später fand die Wahl im Stadtrat statt. Diese knappe Zeitspanne habe nicht ausgereicht, um Bewerbungen ernsthaft zu prüfen und den Ratsmitgliedern eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.

Streit um Ausschreibung und Bestenauslese

Nach Auffassung der Freien Wähler verstößt dieses Vorgehen gegen den Grundsatz der Bestenauslese aus dem Grundgesetz. Dieser verlange auch bei kommunalen Wahlbeamten ein chancengleiches und transparentes Verfahren, das sich an Eignung und fachlicher Leistung orientiert. Die Klage zielt daher nicht auf die geheime Wahlentscheidung des Stadtrates ab, sondern auf die ordnungsgemäße Vorbereitung.

Die Freien Wähler fordern, dass die fachliche Eignung bei der Besetzung von Spitzenämtern stärker im Vordergrund stehen müsse als politische Zugehörigkeit. Bürgermeister und Beigeordnete trügen Verantwortung für große Verwaltungsbereiche und erhebliche Haushaltsmittel. Das rheinland-pfälzische Kommunalrecht stelle hierfür jedoch keine ausreichend konkreten Anforderungen. Gerade die Finanzlage von Mainz zeige, wie wichtig eine qualifizierte Führung sei.

„Eine Frage des Respekts vor den Bürgern“

„Wer kommunale Spitzenämter besetzt, entscheidet über die Zukunft der Stadt und über den Einsatz erheblicher öffentlicher Mittel“, erklärt Erwin Stufler. „Deshalb muss mehr zählen als die politische Zugehörigkeit. Wir brauchen offene Verfahren, einen fairen Leistungsvergleich und die Gewissheit, dass fachliche Eignung tatsächlich berücksichtigt wird.“ Dies sei keine überzogene Forderung, sondern „eine Frage des Respekts vor den Bürgerinnen und Bürgern und vor der Verantwortung öffentlicher Ämter.“

Von der Gerichtsverhandlung am Mittwoch erhoffen sich die Freien Wähler eine grundsätzliche Klärung, welche Anforderungen an die Vorbereitung solcher Wahlen gelten. Es gehe um die Qualität und Glaubwürdigkeit kommunaler Personalentscheidungen insgesamt. Die öffentliche Verhandlung beginnt um 9 Uhr im Verwaltungsgericht Mainz.