Schließende Praxen und noch längere Wartezeiten. Das könnte nach Einschätzung vieler Psychotherapeuten ab 2027 Realität werden. Grund ist das vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossene Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG). Laut Bundesgesundheitsministerium solle die Reform die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung ab 2027 stabilisieren. Psychotherapeuten warnen vor weitreichenden Konsequenzen. Am 10. Juli, dem Tag der Abstimmung, organisierten zwei Psychologiestudentinnen eine Kundgebung (wir berichteten).
Auch Susanne Baulig, Diplom-Psychologin mit eigener Praxis mit Kassenzulassung in Gonsenheim sieht die Reform kritisch. „Das was beschlossen wurde, wird aus meiner Sicht und der meiner KollegInnen die Lage von gesetzlich versicherten psychisch kranken Menschen massiv verschlechtern“, sagte sie gegenüber Merkurist.
Die geplanten Änderungen führten auch auf der Seite der Psychotherapeuten zu großen Unsicherheiten. „Wir wissen alle im Moment nicht, ob und wie wir nach dem 1. Januar 2027 weitermachen können oder ob wir unsere Praxen schließen müssen. Gerade Praxen mit einem halben Kassensitz, die über 70 Prozent ausmachen, werden sehr ums Überleben kämpfen.“ Dafür gebe es zwei Hauptursachen, die in der Reform enthalten seien: die Rückkehr zur Budgetierung und der Wegfall der Angemessenheitsprüfung.
Rückkehr zur Budgetierung
Ersteres bedeute, dass die Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt werde. Damit würden psychotherapeutische Leistungen wieder budgetiert. Bislang hätten Psychotherapeuten über ihr reguläres Kontingent hinaus behandeln können und so zusätzliche Therapieplätze anbieten können. Wie stark die Budgetierung ausfallen werde, ist noch offen. Aktuell gehe man davon aus, dass mit einem halben Kassensitz noch 18 Patienten pro Woche behandelt werden könnten. Baulig versorge aktuell circa 22 Patienten. „Das wären mindestens vier Therapieplätze weniger.“
Das habe finanzielle Folgen. Auf den Monat gerechnet würden ihr dadurch wenige tausend Euro verloren gehen. Gleichzeitig blieben Fixkosten wie Miete, Strom, Internet und die verpflichtende Telematikinfrastruktur unverändert. Aus ihrem Kollegenkreis höre sie, dass auf Grund der unklaren Finanzierungslage bereits Angestellte entlassen würden. Zu den Kosten kämen für viele noch die Abschläge für den Kredit, den die meisten aufnehmen mussten, um überhaupt einen Kassensitz kaufen zu können. Würde sie ihre Praxis nach jetzt 2,5 Jahren schließen müssen, stände sie vor einem hohen Schuldenberg.
Wegfall der Angemessenheitsprüfung
Die Angemessenheitsprüfung habe bislang sicherstellen sollen, dass psychotherapeutische Leistungen angemessen vergütet werden. Bereits im März wurden die Honorare um 4,5 % vom erweiterten Bewertungsausschuss abgewertet. Mit einem Eilbeschluss wurde dies vom Landessozialgericht zunächst ausgesetzt. Falle die Angemessenheitsprüfung weg, wären Änderungen wie diese möglich. „Ob das passiert, wissen wir nicht, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen wären gegeben“, so Baulig. Anders als andere Facharztgruppen würden Psychotherapeuten sinkende Honorare nicht durch kürzere Behandlungsauszeiten ausgleichen können.
Mit längeren Wartezeiten sei zu rechnen
Um weiterhin gesetzlich Versicherte behandeln zu können, werde es vermutlich nötig, ab 2027 auch Privatpatienten und Selbstzahler aufzunehmen, um die Kosten der Praxis decken zu können. „Für gesetzlich versicherte Patienten wird es noch schwieriger werden, überhaupt einen Therapieplatz zu finden. Die Wartezeiten werden insgesamt deutlich länger werden.“ Besonders gefährdet seien Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, da diese eigentlich sofort eine zeitaufwendige Behandlung benötigten. Gleichzeitig steige mit längerer Wartezeit auch das Risiko für eine Verschlechterung oder Chronifizierung der Erkrankung bei leichter erkrankten Personen. „Letzten Endes wird das zu deutlich mehr und schwereren psychischen Erkrankungen führen“, befürchtet Baulig.
Sie erklärt, wie das Gesetz für erhöhte Kosten sorgen könnte – statt für weniger. „Durch eine ambulante Psychotherapie kann eine Chronifizierung oder medikamentöse Behandlung verhindert werden, Personen werden wieder arbeitsfähig“, so Baulig. Sie verweist auf eine Studie der Techniker Krankenkasse, die herausstellte, dass jeder Euro, der in Psychotherapie investiert wird, innerhalb eines Jahres zu einer Einsparung von ca. zwei bis vier Euro führen würde.
Psychotherapeuten klärten früh über Konsequenzen auf
Bereits seit Mai hätten viele Psychotherapeutinnen Bundestagsabgeordnete auf die Folgen der Reform hingewiesen. Baulig sei die erste gewesen, die mit dem Bundestagsabgeordneten Daniel Baldy (SPD) gesprochen habe – andere folgten. Dabei hätten sie dargelegt, welche Auswirkungen die Reform auf die Praxen und Patienten in seinem Wahlkreis habe. Dabei habe er auch erwähnt, wie wichtig Psychotherapie sei. Sie seien „alle maßlos enttäuscht gewesen“, als sie festgestellt hätten, dass er auch für die Gesetzesänderung gestimmt habe.
Sie fordert „die Budgetierung muss zurück genommen und die Angemessenheitsprüfung beibehalten werden. Nur so könne eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung sichergestellt werden“. Trotz aller Unsicherheiten werde sie ihre Patienten weiterhin bestmöglich versorgen: „Das ist überhaupt gar keine Frage.“