Terror-Prozess in Mainz: 16-Jähriger aus Bingen vor Gericht

Ein 16-Jähriger aus Bingen steht ab August vor dem Landgericht Mainz. Ihm werden unter anderem Terrorismusfinanzierung und die Verbreitung von IS-Propaganda vorgeworfen.

Terror-Prozess in Mainz: 16-Jähriger aus Bingen vor Gericht

Ab dem 22. August 2025 muss sich ein 16-jähriger Schüler aus Bingen am Landgericht Mainz verantworten. Die Anklage: Terrorismusfinanzierung, Verstöße gegen das Betätigungsverbot ausländischer Vereine, die Verbreitung von Gewaltdarstellungen, Störung des öffentlichen Friedens durch das Androhen von Straftaten sowie gemeinschädliche Sachbeschädigung. Das teilt das Landgericht Mainz mit.

Radikalisierung im Netz

Der Jugendliche soll sich spätestens seit Anfang 2023 im Internet radikalisiert und dabei insbesondere Sympathien für den „Islamischen Staat“ entwickelt haben. Von März 2023 bis November 2024 habe er über soziale Netzwerke und Nachrichtendienste Gewaltvideos und Propagandamaterial des „Islamischen Staats“ verbreitet. Die Ermittler gehen außerdem davon aus, dass er Straftaten billigte und öffentlich androhte.

Im Oktober 2024 durchsuchten Ermittler die Wohnung des damals 15-Jährigen. Dabei fanden sie außer zwei Bajonetten auch mehrere Rohrstücke mit Verschlüssen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sieht darin den dringenden Verdacht, dass der Jugendliche den Bau von Rohrbomben plante und sich dafür im Internet Anleitungen sowie Material verschaffte. Hinweise darauf, dass der Beschuldigte kurz vor einem Anschlag stand, fanden die Ermittler nicht. Bei den Durchsuchungen fanden sie keinen Sprengstoff und keine entsprechenden Chemikalien, jedoch weitere Utensilien, die für einen Zündmechanismus verwendet werden könnten.

Kein Verdacht mehr auf geplanten Terroranschlag

Wegen der möglichen Anschlagspläne und weiterer Straftaten wurde am 26. November 2024 Haftbefehl gegen den Schüler erlassen (wir berichteten). Die Polizei nahm ihn noch am selben Tag fest, seither sitzt er in Untersuchungshaft. Nach Abschluss der Ermittlungen ist der Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat jedoch nicht mehr Teil der Anklage.

Die Hauptverhandlung vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Mainz beginnt am 22. August und wird an mehreren Terminen bis Dezember fortgesetzt. Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten findet das Verfahren nicht öffentlich statt.