Die Stadt Mainz muss den Gürtel deutlich enger schnallen und plant für den Haushalt 2027 ein umfangreiches Spar- und Einnahmepaket (wir berichteten). Während Steuererhöhungen und Kürzungen drohen, sorgten mutmaßlich auch geplante Mehreinnahmen im Verkehrsbereich für Diskussionen. Auf Nachfrage von Merkurist hat die Stadtverwaltung nun einige dieser Pläne konkretisiert und teilweise entkräftet.
Blitzer und Anwohnerparken
Trotz eines erwarteten Rekord-Defizits von über 233 Millionen Euro können Autofahrer in Mainz in zwei Punkten aufatmen. Entgegen einer missverständlichen Formulierung im Haushaltsentwurf ist keine Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise geplant, wie die Stadt Mainz mitteilt. Die im Plan genannten Mehreinnahmen würden auf einer Gebührenerhöhung aus der Vergangenheit beruhen, die 2027 für höhere Einnahmen sorge als ursprünglich angenommen.
Auch bei den Verwarn- und Bußgeldern im fließenden Verkehr sind keine neuen Maßnahmen geplant. Die angesetzten Mehreinnahmen von rund 412.000 Euro bedeuten nicht, dass neue Blitzer aufgestellt oder die Kontrollen verstärkt werden. Laut Stadt wurden die Planzahlen lediglich an die tatsächlichen Einnahmen aus dem Jahr 2025 angepasst, nachdem man zunächst vorsichtiger kalkuliert hatte. Die bestehenden Maßnahmen würden wie bisher fortgeführt.
Öffentliches Parken wird teurer
Anders sieht es bei den Parkgebühren im öffentlichen Raum aus. Hier ist eine Erhöhung vorgesehen, um den Haushalt zu entlasten. Wie hoch diese ausfallen wird und ab wann sie in Kraft tritt, ist allerdings noch unklar. „Die konkrete Höhe und der Zeitpunkt des Inkrafttretens stehen derzeit noch nicht fest“, erklärt die Stadt. Eine Entscheidung darüber soll in den Gremiensitzungen am 19. und 25. November fallen.
Um die Vorgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu erfüllen und den Haushalt zu sichern, plant die Stadtverwaltung außerdem weitere Steueranhebungen. So soll der Hebesatz der Gewerbesteuer auf 470 Prozentpunkte steigen. Bei der Grundsteuer B ist eine Anhebung auf 600 Prozentpunkte für Wohngrundstücke und 840 Prozentpunkte für Nicht-Wohngrundstücke vorgesehen.
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