Großrazzia nach Massenschlägerei: Anwälte kritisieren Polizei

Zwei Mainzer Anwälte üben Kritik an einer Großrazzia bei Mainzer Fußballfans. Am Dienstag hatten Beamte 45 Wohnungen von Fans durchsucht, die an Schlägereien beteiligt gewesen sein sollen.

Großrazzia nach Massenschlägerei: Anwälte kritisieren Polizei

Nachdem am Dienstag Hausdurchsuchungen bei Mainzer Fußballfans stattgefunden haben, kritisieren die Mainzer Anwälte Niko Brill und Christoph Weiß die Großrazzia scharf. Die gemeinsame Kanzlei „Brill & Weiß“ vertritt laut eigenen Angaben seit mehr als zehn Jahren Mitglieder der Mainzer Fanszene bei Strafverfahren mit Fußballbezug.

Nachdem es am 22. Dezember in der Mainzer Altstadt und am 17. Februar in der Neustadt Massenschlägereien gegeben hatte, durchsuchte die Polizei nun am Dienstag 45 Wohnungen. Mehr als 250 Einsatzkräfte der Polizei Rheinland-Pfalz waren im Einsatz, unterstützt wurden sie von 50 weiteren Kräften der Polizei Bayern. Bisher konnten die Beamten nach eigenen Aussagen 90 Beschuldigte identifiziert.

Ende Dezember waren zunächst 40 Frankfurt- und Mainz-Fans in der Mainzer Holzhofstraße aufeinander losgegangen. Nach einer Fahndung konnten die Polizisten mehrere Beteiligte festnehmen (wir berichteten). Im Februar dann lieferten sich etwa 100 schwarz gekleidete und teilweise vermummte Personen in der Frauenlobstraße, Ecke Hindenburgstraße, eine Massenschlägerei. Mutmaßlich beteiligt waren sowohl Anhänger des FC Augsburg als auch von Mainz 05. 36 Menschen wurden von der Polizei festgehalten und kontrolliert (hier geht es zum Bericht).

Anwälte kritisieren Vorgehen der Polizei

Brill und Weiß sprechen in einer Pressemitteilung vom Dienstag von einer „offensichtlich akribisch vorbereiteten“ Aktion der Polizei. „Unserer Kanzlei wurde dabei von erheblich übertriebenen Maßnahmen bei den – zumeist jungen, bzw. heranwachsenden – Mandanten berichtet. So wurde bei einem Betroffenen der Arbeitsplatz durch vermummte Polizeikräfte in Schutzkleidung aufgesucht, die dort für unnötige Irritation gesorgt haben.“

Es bestünden „erhebliche Zweifel an der Angemessenheit der Maßnahmen“, schreiben die Anwälte weiter. Bedenklich sei vor allem, dass außer Tatkleidung vor allem auch Handys beschlagnahmt worden seien. „Es besteht stets die Gefahr, dass deren Auswertung nicht nur tatbezogene Erkenntnisse liefert, sondern auch ein Persönlichkeitsprofil über die betroffene Person erstellt werden kann, was eine unzulässige Ausforschung begründen kann“, so die Anwälte.