Mainzer Club „Caveau“ bleibt

Uni verrät Kündigungsgrund

Mainzer Club „Caveau“ bleibt

Die Johannes Gutenberg-Universität und Clubbetreiber Wieland Wittmeier haben sich geeinigt: Das „Caveau“ wird bleiben. Das Pachtverhältnis werde unter leicht veränderter Nutzung verlängert, wie die Uni am Freitag mitteilt.

Zuvor fand auf Initiative des Präsidenten der JGU, Prof. Dr. Georg Krausch, ein Treffen mit Wieland Wittmeier und dem Mainzer Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) statt. Die Beteiligten einigten sich auf die Fortsetzung des Pachtverhältnisses im Keller des Schönborner Hofs. Künftig wird es einen veränderten Pachtvertrag geben.

Nachdem bekannt wurde, dass die Uni den Pachtvertrag ohne weitere Erklärung gekündigt hatte, veröffentlichte Caveau-Betreiber Wittmeier ein emotionales Video in den sozialen Medien. Es folgte eine Welle der Solidarität mit dem Mainzer Club.

Nun erklärte die Uni in einer Pressemitteilung das Verhalten. Man habe den bestehenden Pachtvertrag gekündigt, da man „einen Clubbetrieb wegen Mängeln beim Brandschutz“ nicht mehr genehmigen und verantworten konnte. In dem Kompromiss wird der Club künftig auf einen Teil der aktuell bemängelten Lagerflächen verzichten. Die JGU werde versuchen, ihm alternative Lagerflächen zur Verfügung zu stellen, die in den nächsten Tagen vor Ort geprüft werden sollen. „Auf diese Weise können die Kosten für die Beseitigung der Brandschutzmängel signifikant gesenkt werden“, so die Uni.

Mängel bei Brandschutzbegehung festgestellt

Nach einer Begehung sei der Uni mitgeteilt worden, dass für den weiteren Clubbetrieb brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich seien, unter anderem der Einbau maßgefertigter Brandschutztüren. Die Kosten hätten die jährlichen Pachteinnahmen um ein Vielfaches überschritten, so die Uni. „Dies erschien insbesondere vor dem Hintergrund problematisch, dass die Universität das Gebäude inzwischen nicht mehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzt.“

JGU-Präsident Krausch sei mit dem Kompromiss sehr zufrieden – „im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit den uns für Forschung und Lehre zur Verfügung gestellten Steuermitteln“. Krausch: „Gleichzeitig freut es mich, dass es uns auf diese Weise gelungen ist, den Betrieb des Caveau Mainz bis auf Weiteres sicherzustellen.“ Die veränderten Lagerflächen sollen in einem neuen Pachtvertrag festgehalten werden. Die derzeitige Fristsetzung für Kündigungen werde zudem an übliche Standards angepasst. Das bringe beiden Parteien Vorteile.

Uni-Präsident bedauert Kündigung

Krausch sagt weiter: „Wir bedauern, dass die zur Einhaltung der bisherigen vertraglichen Fristen entstandene Kurzfristigkeit der Kündigung bei dem Pächter und den Unterstützern des Clubs zu Ärger und Unmut führten“, so der Präsident. „Wir hoffen, dass diese Verwerfungen durch die gemeinsam mit dem Pächter und dem Oberbürgermeister konstruktiv geführten Gespräche ausgeräumt sind. Ich bin sicher, dass wir nun kurzfristig eine für alle Seiten akzeptable Lösung gefunden haben.“ OB Haase erklärt: „Ich freue mich sehr über diese Lösung im Sinne unserer Musikkultur.“

Hintergrund

Der Schönborner Hof gehört zum Körperschaftsvermögen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Allerdings nutzt die JGU das Gebäude nicht mehr für ihren Lehr- und Forschungsbetrieb.