Wohnungslose müssen künftig wahrscheinlich mit höheren Kosten rechnen, wenn sie in einer städtischen Unterkunft übernachten wollen. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Stadt Mainz von Ende Januar hervor. Unterzeichnet ist sie von Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch (SPD).
Darin ist von einer Satzung die Rede, die zum 1. Juli 2025 in Kraft treten soll. Sie betrifft die Nutzung der städtischen Unterkünfte, in denen obdachlose Menschen zeitweise untergebracht werden. Geändert werden soll vor allem die „Regelung zu den für die Nutzer:innen anfallenden Nutzungsgebühren“.
Satzung vor 19 Jahren zuletzt geändert
Zuletzt angepasst worden sei die Satzung, in der unter anderem die Gebühren für die Nutzer solcher Unterkünfte festgelegt wird, im Jahr 2006. Zu der Zeit habe die Stadt Mainz jedoch nur die Obdachlosenunterkunft in der Zwerchallee betrieben, heißt es in der Beschlussvorlage.
Inzwischen stünden 112 Plätze für die Menschen zur Verfügung, von Notschlafplätzen bis hin zur längerfristigen Unterbringung. Erst im vergangenen Jahr wurde die Einrichtung „NachtRaum“ neu geschaffen sowie die „Unterkunft Plus“, die sich an psychisch erkrankte Personen richtet (wir berichteten).
Prinzipiell ist die Stadt per Gesetz dazu verpflichtet, Unterkünfte für obdachlose beziehungsweise wohnungslose Menschen zu schaffen. Dazu darf sie eine Gebühr von den Bewohnern einziehen. Einige, wie die „Unterkunft Plus“, sind bislang davon ausgenommen: Die Menschen leben hier kostenlos, da sie sich offiziell in einer „extremen Notsituation“ befinden.
Gebühren sollen sich an Kosten orientieren
Bislang werden die Beträge für die Nutzung in den Unterkünften samt Verpflegung mit dem Bürgergeld beglichen. Das gilt aber nur für einige der Unterkünfte. Andere sind kostenlos, wie etwa die ehemalige Housing-Area in Gonsenheim, hat der SWR herausgefunden. Mit der neuen Satzung solle dies ausgeglichen werden.
Denn künftig sollen sich die Nutzungskosten an den durchschnittlich in den Unterkünften anfallenden Kosten orientieren, vor allem an den Mieten, den Betriebs- und Heizkosten sowie den Kosten für die Ausstattungen. Abhängig sei sie zudem davon, in welcher Weise die jeweilige Unterkunft genutzt und welches Konzept hier verfolgt werde.
Festgelegt sind die jeweiligen Kosten in der Gebührenordnung. Gezahlt werden müsste dann monatlich im Voraus oder – bei Notschlafplätzen – als Tagesgebühr. So soll künftig ein Notschlafplatz im „NachtRaum“ pro Nacht 1,60 Euro kosten, für die „Unterkunft Plus“ werden 11,20 Euro fällig, für eine Übergangsunterkunft 8 Euro.
Durch die Neufassung der Satzung würden sich „Mehreinnahmen für die Stadt Mainz“ ergeben, heißt es in der Beschlussvorlage.
Kritik an neuer Satzung
Nach Kritik, etwa von den Linken, verteidigte die SPD den Vorstoß: Ziel sei es, „aus der Schnittmenge zwischen finanziellen Zwängen, rechtlichen Vorgaben und den realen Bedürfnissen der Menschen die bestmöglichen Lösungen herauszuarbeiten“, so die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion, Sissi Westrich. „Fakt ist: Kein Mensch, der in Not ist, wird in Mainz abgewiesen.“ Denn auch Obdachlose, die nicht sozialleistungsberechtigt sind, würden Tagesgeld erhalten.
Doch einige Skeptiker sagten gegenüber dem SWR auch, dass es schwierig werden könnte, von Menschen Geld zu verlangen, die nichts in der Tasche haben. Zudem könnte ein Preis von über 11 Euro für die Unterkunft Plus viele abschrecken, zumal hier ja Menschen untergebracht und betreut werden, die psychisch belastet sind.
Bei seiner nächsten Sitzung am 9. April soll der Stadtrat nun über die Beschlussvorlage abstimmen.