Ferien in der Schule? Das ändert sich bald für Mainzer Grundschüler

Bald werden Grundschüler einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz in der Schule haben. Auch die Ferien sollen dabei inbegriffen sein. Was bedeutet das für die Mainzer Kinder?

Ferien in der Schule? Das ändert sich bald für Mainzer Grundschüler

Ab dem Schuljahr 2026/27 greift das neue Ganztagsförderungsgesetz: Dann werden Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung haben, und das an fünf Tagen pro Woche. Laut dem neuen Gesetz, das stufenweise umgesetzt wird, soll das auch die Ferienzeit mit einbeziehen (wir berichteten). Werden die Mainzer Grundschulkinder also künftig ihre Ferien in der Schule verbringen?

„Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bedeutet, dass Eltern das Angebot nutzen können, aber nicht müssen“, teilt Franziska Schuster von der Pressestelle der Stadt Mainz auf Anfrage von Merkurist mit. Das Angebot werde ab den Herbstferien 2026 gelten. Ab dann also haben zunächst alle Erstklässler das Recht auf einen Ferienbetreuungsplatz. Voraussichtlich, so Schuster weiter, werde es möglich sein, die Kinder wochenweise zu den Ferienangeboten anzumelden.

Eltern wurden befragt

Jedoch können laut Gesetz die Bundesländer eine Schließzeit von maximal vier Wochen festlegen. Diese Schließzeit muss nicht am Stück sein, sondern kann sich auf die gesamten Schulferien verteilen. Für Rheinland-Pfalz prüfe derzeit das Bildungsministerium, ob diese auch hier in Anspruch genommen würde, heißt es von Seiten der Stadtpressestelle.

In Mainz seien die Eltern von Grundschulkindern nach ihrem Bedarf befragt worden, diese Ergebnisse würden derzeit ausgewertet. Diese sollen dann als Grundlage für die weiteren Planungen dienen. Wie bei der Nachmittagsbetreuung an Schultagen soll auch in den Ferien mit Trägern der Jugendhilfe zusammengearbeitet werden, die dann Betreuungsangebote stellen würden. Vereine, Initiativen und andere sozialen Einrichtungen sollen dann dieses Angebot ergänzen, so Schuster. Zuständig für die Betreuung ist letztendlich jedoch der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, und das unabhängig von der Schulform.

Betreuung kostenpflichtig für Eltern

Finanziert würden die Ferienangebote von den Eltern. Denn die Betreuung werde kostenpflichtig sein, so Schuster. Ein städtischer Zuschuss sei nicht vorgesehen.

Das neue Gesetz stellt die Mainzer Grundschulen und die Verwaltung schon jetzt vor große Herausforderungen. Denn bisher sind nur neun der 22 staatlichen Grundschulen in Mainz Ganztagsschulen. In diesen Schulen können die Kinder also mindestens von montags bis donnerstags jeweils acht Stunden in der Schule verbringen. Die restlichen 13 Grundschulen sind Halbtagsschulen. Hier müssten also zusätzliche Räume geschaffen und die vorhandenen Angebote geprüft werden, um eine Nachmittagsbetreuung sicherzustellen.

Mehr dazu erfahrt Ihr in folgendem Artikel: