Neun der 22 staatlichen Grundschulen in Mainz sind Ganztagsschulen. Nun sollen acht weitere hinzukommen. Das gab die Mainzer Sozial- und Schuldezernentin Jana Schmöller (SPD) am Dienstag (23. September) bekannt.
Der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber (SPD) sehe demnach den Bedarf an mindestens diesen acht Grundschulen der Stadt, hier Ganztagsschulen in Angebotsform (GTSA) zu einzurichten. Für die Mainzer Familien sei dies ein „wichtiges Zeichen, insbesondere im Hinblick auf gebührenfreie Bildung und damit auch Chancengleichheit für ihre Kinder“, so Schmöller. „Das Land steht an unserer Seite: Mainz braucht mehr kostenfreie Ganztagsplätze an Grundschulen.“
Minister sichert persönliche Unterstützung zu
Der Minister habe in Gesprächen und nun in einem Schreiben seine persönliche Unterstützung zugesichert und bereits für die kommenden Schuljahre die Einrichtung von „jeweils zwei bis drei neuen Ganztagsgrundschulen“ in Aussicht gestellt. Zunächst werde die GTSA an der Pestalozzischule in Mombach schrittweise ab dem Schuljahr 2027/2028 eingeführt. Anspruch auf einen Ganztagsschulplatz haben Grundschulkinder ab dem übernächsten Schuljahr.
Nun würden sich die Fachabteilungen von Ministerium und Stadtverwaltung mit der Schulbehörde (ADD) über weitere Schritte abstimmen.
Das neue Gesetz stellt Verwaltung, Schulen und Eltern aber auch vor einige Herausforderungen. Probleme macht etwa die räumliche Situation, da es in einigen Grundschulen schlicht an Platz für eine achtstündige Unterbringung aller Kinder pro Tag fehlt. In einigen Schulen sind daher Interimsmensen und zusätzliche Klassenräume in Containerbauten geplant.
Kritik zum Vorgehen der Stadt Mainz kam zudem bereits aus der Elternschaft. Der Schulelternbeirat (SEB) hatte befürchtet, dass die Stadt die Fördervereine, die bisher ehrenamtlich die Betreuung organisiert hatten, nicht unterstützen werde (wir berichteten).
Hintergrund: Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (GaFöG) sieht deutschlandweit einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter vor, stufenweise und beginnend mit der ersten Klassenstufe. Zur Auswahl stehen Ganztagsschulen in Angebotsform (GTSA) mit kostenfreien Angeboten sowie Betreuende Grundschulen (BGS) unter der Trägerschaft eines Fördervereins, die kostenpflichtig sind. Entscheidet sich die jeweilige Schule also dagegen, zur Ganztagsschule zu werden, ist die Stadtverwaltung verpflichtet, ein Betreuungsangebot einzurichten, koordiniert von der städtischen Kinder- und Jugendhilfe. In dem Fall müssten die Eltern die Beiträge für die Betreuung zahlen.
Weitere Informationen zum GaFöG und welche Änderungen für Schüler und Eltern damit verbunden sein wird, findet ihr im folgenden Artikel: