Ärger um aggressive Bettler: Kommt jetzt die Bettelverbotszone in Mainz?

Immer wieder fühlen sich Passanten in Mainz von aggressiven Bettlern bedrängt. Eine „Bettelverbotszone“ könnte hier Abhilfe schaffen. Wie die Stadt plant.

Ärger um aggressive Bettler: Kommt jetzt die Bettelverbotszone in Mainz?

Ob aufdringliche Ansprachen oder das gezielte In-den-Weg-Legen – aggressives Betteln sorgt in der Mainzer Innenstadt immer wieder für Unmut (wir berichteten).

Manche Bürger würden sich deshalb eine Verbotszone für die Mainzer City wünschen, wie sie es beispielsweise in München gibt. Doch ist das in Mainz realistisch? Auf Anfrage von Merkurist erklärt die Stadtverwaltung, was sie über eine Bettelverbotszone denkt.

Aggressives Betteln ist bereits verboten

Wie Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr mitteilt, verbietet die Mainzer Gefahrenabwehrverordnung bereits jetzt stadtweit jede Form von aggressivem Betteln. Verboten ist es demnach, „in aggressiver, aufdringlicher, bedrängender, behindernder oder störender Form“ um Geld zu bitten. Das gilt auch für organisiertes Betteln oder den Einsatz von Minderjährigen. Der städtische Vollzugsdienst kontrolliere dies regelmäßig, auch in Zivilkleidung, und ahnde Verstöße meist mit einem Verwarngeld vor Ort.

Noch strengere Regeln gelten auf Märkten und Volksfesten wie der Johannisnacht oder dem Weihnachtsmarkt. Dort ist laut Marktsatzung jegliches Betteln – auch in stiller Form – untersagt, um die Sicherheit zu gewährleisten und Fluchtwege freizuhalten.

Rechtsprechung schützt „stilles Betteln“

Gegen ein darüber hinausgehendes, komplettes Bettelverbot in bestimmten Zonen hat die Verwaltung rechtliche Bedenken. Der Grund: Das sogenannte stille Betteln, bei dem eine Person lediglich am Wegesrand sitzt, ohne aufdringlich zu sein oder den Verkehr zu behindern, ist durch die Rechtsprechung geschützt. Es stelle keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und müsse von der Gesellschaft hingenommen werden.

Die Stadt verweist dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg: „Die Anwesenheit auf dem Bürgersteig sitzender Menschen, die in Not geraten sind und an das Mitleid und an die Hilfsbereitschaft von Passanten appellieren, muss von der Gemeinschaft jedenfalls in Zonen des öffentlichen Straßenverkehrs als eine Erscheinungsform des Zusammenlebens hingenommen werden“. Die Verwaltung ist daher der Ansicht, dass die aktuellen Vorschriften ausreichen – denn auch ein still bettelnder Mensch, der beispielsweise an einer Engstelle den Weg blockiert, verstößt bereits gegen das Verbot des „behindernden“ Bettelns.