In dieser Neustadt-Bar darf jetzt auch gekifft werden

In der Shishabar „Cloud Seven“ in der Mainzer Neustadt darf jetzt auch gekifft werden. Wir haben mit Inhaber Emre-Can Cakir darüber gesprochen, was dahinter steckt und wie das Angebot bisher angenommen wird.

In dieser Neustadt-Bar darf jetzt auch gekifft werden

Kiffen in der Kneipe? Als Merkurist im April Gastronomen fragte, ob sie nach der Teil-Legalisierung von Cannabis in ihrem Lokal künftig den Konsum erlauben wollen, winkten alle ab. Der Hintergrund: Erwachsene dürfen seit dem 1. April 2024 bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Verboten ist der Konsum etwa in Gegenwart von Minderjährigen, in und um Schulen oder rund um Kinderspielplätze. Für Raucherkneipen und Biergärten gibt es kein gesetzliches Verbot. In der (vermutlich) ersten Bar in Mainz ist Kiffen jetzt auch ausdrücklich erlaubt: im „Cloud Seven“ am Peter-Cornelius-Platz in der Neustadt.

Das Wort „Kiffer-Bar“ gefällt Inhaber Emre-Can Cakir aber nicht. „Wir sind weiterhin eine Shishabar, in der jetzt eben auch gekifft werden darf.“ Fünf Jahre lang hatte Cakir an selber Stelle die „Unikat“-Bar geführt, sie Anfang dieses Jahres geschlossen und eigentlich schon mit dem Thema Gastronomie abgeschlossen (wir berichteten). Als Nachfolger stand bereits ein asiatisches Restaurant fest. „Das hat aber doch nicht geklappt. Ich musste dann schnell entscheiden: Was mache ich jetzt? Dann habe ich die alte Bar erst einmal komplett umgebaut.“ Wände, Elektrik, Einrichtung – alles sei jetzt neu.

Mail an die Stadt

Im Mai eröffnete Cakir das neue Lokal „Cloud Seven“ – zunächst als Shishabar. „Das ist sie auch immer noch.“ Doch weil in der Zwischenzeit der Konsum von Cannabis teilweise erlaubt wurde, habe er sich die Frage gestellt: Wie sieht es eigentlich in der Gastronomie aus? „Gerade in der Neustadt gibt es einfach viele Menschen, die gerne Cannabis konsumieren. Das Thema steht aktuell sehr im Fokus. Und so ist dann auch die Idee entstanden.“

Cakir sicherte rechtlich alles ab. Seit Mitte Juli darf im „Cloud Seven“ auch gekifft werden. Cakir stellt aber klar: „Wir sind kein Social Club und auch kein Coffeeshop. Jeder darf hier nur das konsumieren, was er selbst mitbringt – bis zur gesetzlich erlaubten Menge.“ Marihuana darf also nicht im Lokal verkauft werden, weder vom Betreiber noch von den Gästen. Die dürfen ihren Joint auch nicht weitergeben. „Das steht alles auch in unserer Hausordnung und auf unserem Instagram-Kanal. Der Handel im und um das Cloud Seven ist strengstens untersagt. Verstöße werden zur Anzeige gebracht.“ Dafür können die Gäste im „Cloud Seven“ Utensilien wie Paper, Grinder und Unterlagen kaufen.

Wichtig sei Cakir gewesen, dass der Cannabis-Konsum keine Auswirkungen auf die Nachbarn oder den Kinderspielplatz am Peter-Cornelius-Platz hat. „Die Tür bleibt fast immer zu. Wir haben eine sehr gute Lüftung. Die Nachbarn habe ich natürlich auch vorher in Kenntnis gesetzt. Die hatten nichts dagegen.“ Für die Nachbarn sei es sogar angenehmer als vorher mit der „Unikat“-Bar. „Da wurde es auch mal laut und es ging auch mal bis 3 Uhr. Jetzt schließen wir unter der Woche um 24 Uhr, am Wochenende um 2 Uhr. Die Gäste sind sehr entspannt, es gibt kein Gepöbel. Hier passiert nichts.“

„Auch Alkohol eine Droge“

Cakir schätzt, dass bisher etwa drei Viertel der Gäste auch wirklich Marihuana konsumieren. Die meisten seien mittlerweile Stammgäste, aber auch neue Leute würden direkt integriert. „Wir haben ein sehr gemischtes Publikum.“ Ansonsten sei das „Cloud Seven“ weiterhin eine „normale“ Bar. „Ich biete den Leuten Snacks an, Getränke mit und ohne Alkohol, sie können Shisha rauchen, Playstation oder Brettspiele spielen.“ Auch bei der Einrichtung sei es ihm wichtig gewesen, eine Wohnzimmer-Atmosphäre herzustellen.

Mit Kritik an dem Konzept rechnet der Inhaber jetzt schon. „Aber wenn man es genau nimmt, ist Alkohol auch eine Droge. Tabak genauso. Und Cannabis ist jetzt eben auch eine erlaubte Droge“, so Cakir. „Es ist doch besser, wenn die Menschen einen Ort haben, an dem sie zusammen rauchen können. Besser, als wenn sie es irgendwo im Park machen und da Unbeteiligte mit dem Rauch stören.“ Jeder solle das machen, worauf er Lust habe. „Solange er es nicht übertreibt und anderen Leuten damit nicht schadet.“

Geöffnet hat „Cloud Seven“ am Peter-Cornelius-Platz 8 von Montag bis Donnerstag 18 bis 0 Uhr, Freitag von 18 bis 2 Uhr, Samstag von 15 auf bis 2 Uhr und Sonntag von 15 bis 0 Uhr.