Mainz geht stärker gegen Parken entgegen der Fahrtrichtung vor

In Mainz nimmt das Parken entgegen der Fahrtrichtung zu. Die Stadt sieht darin eine Gefahr und kündigt nun an, konsequenter durchzugreifen. Was das für Autofahrer bedeutet.

Mainz geht stärker gegen Parken entgegen der Fahrtrichtung vor

Die Stadt Mainz will künftig konsequenter gegen das Parken entgegen der Fahrtrichtung vorgehen. Das verkehrswidrige Verhalten nehme in allen Stadtteilen spürbar zu, teilt die Stadtverwaltung mit. Das Parken auf der linken Fahrbahnseite ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung und wird mit einem Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro geahndet.

Im Jahr 2025 leitete die Verkehrsüberwachung der Stadt Mainz 316 solcher Verfahren ein. Obwohl dies nur einen kleinen Teil der insgesamt 138.676 erfassten Ordnungswidrigkeiten ausmacht, gehen damit laut Stadt überproportionale Gefahren einher.

Erhöhte Unfallgefahr durch Falschparker

Der zuständige Dezernent Karsten Lange über die Risiken: „Unabhängig vom vorherrschenden Parkdruck beobachtet die Verkehrsüberwachung regelmäßig verkehrsgefährdende Situationen, die auch und gerade durch das Parken entgegen der Fahrtrichtung entstehen. Diese Gefährdungssituationen ergeben sich insbesondere beim Ausparken und beim anschließenden Einscheren in den fließenden Verkehr.“ Nachts sei ein so abgestelltes Fahrzeug zudem schlechter zu sehen, da die Reflektoren und Rückleuchten in die falsche Richtung zeigen.

Auch bei Tageslicht sei das Parkverhalten gefährlich, erklärt der Leiter des Verkehrsüberwachungsamtes, Daniel Joseph: „Bereits beim Abstellen des Fahrzeugs muss der Fahrer nach links ausscheren und damit unmittelbar in den Gegenverkehr hineinfahren.“ Radfahrer und andere Autos, die korrekt unterwegs sind, könnten erst spät erkannt werden. Da der Fahrer auf der linken Fahrzeugseite sitze, sei der Blick in den Verkehr zusätzlich erschwert.

Stadt kündigt konsequentes Handeln an

Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung wurden nun erneut darauf hingewiesen, diesen Verstoß konsequent in allen Straßen zu ahnden (wir berichteten). Dass das Falschparken in der Vergangenheit möglicherweise nicht immer beanstandet wurde, begründe keinen Anspruch darauf, dass dies auch künftig so bleibt.

Die Stadt sei sich der angespannten Parkplatzsituation bewusst. Dies dürfe jedoch kein Maßstab für das Handeln der Verkehrsüberwachung sein. „Die Schwierigkeit, einen Parkplatz zu finden, berechtigt nicht zu verkehrsordnungswidrigem Verhalten“, so Lange. „Wenn wir dies zuließen, würden letztlich diejenigen begünstigt, welche die Verkehrsregeln missachten – während regelkonformes Verhalten benachteiligt würde.“