Durch Baustellen, Wegfall von Stellplätzen und Sperrungen hat sich die Parksituation in Mainz zuletzt noch einmal verschärft. Um dennoch einen der raren kostenlosen Plätze zu ergattern, stellen einige Autofahrer ihr Fahrzeug deshalb mitunter nicht immer ganz regelkonform ab. Oft wird dieses Vorgehen dann von der Verkehrsüberwachung geahndet. Ein Beispiel dafür ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung. Wie Leserin Maria angibt, habe sie den Eindruck, dass dies ganz konkret seit Januar nun strenger kontrolliert werde. Doch was ist dran an dieser Einschätzung?
Mehr Falschparker entgegen der Fahrtrichtung
Die Stadt Mainz erklärt auf Anfrage von Merkurist, den Verstoß sehr wohl in der ganzen Stadt mit Verwarngeldern zu ahnden. Grundlage dafür sei die Straßenverkehrsordnung (§ 12 Absatz 4 StVO) und der bundesweite Bußgeldkatalog. Dabei würde diesen Situationen nicht nur vereinzelt auftreten, sondern seien ein bekanntes und wiederkehrendes Phänomen in allen Stadtteilen.
In den letzen Jahren habe die Verkehrsüberwachung dieses Parkverhalten tatsächlich häufiger in Mainz wahrgenommen, erläutert die Stadtverwaltung. Deshalb seien die Mitarbeiter erneut auf den Tatbestand des Parkens entgegen der Fahrtrichtung geschult und dabei ausdrücklich darauf hingewiesen worden, diesen Verstoß „gleichförmig und konsequent“ in allen Straßen zu ahnden.
Warum die Stadt keine Ausnahmen machen darf
Denn rechtlich dürften keine abweichenden Regelungen für einzelne Straßenzüge oder Stadtteile getroffen werden: „Eine selektive Nichtahndung wäre rechtswidrig und gegenüber anderen Stadtteilen nicht zu vertreten.“
Dass es in manchen Straßenzügen besonders schwierig sein kann, einen Parkplatz zu finden, könne die Verwaltung nachvollziehen. Für die Verkehrsüberwachung könne dies jedoch kein Grund sein, über Verstöße hinweg zu sehen, stellt die Stadtverwaltung klar: „Würde man dies zulassen, wären diejenigen begünstigt, die Verkehrsregeln missachten und jene benachteiligt, die sich an die Verkehrsregeln halten. Eine solche Praxis wäre weder rechtlich zulässig noch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern vermittelbar.“
Denn das Falschparken entgegen der Fahrtrichtung bringe zudem Sicherheitsrisiken für andere Verkehrsteilnehmer mit, auf die die Stadt verweist. So könnten beim Ausparken Radfahrer und andere Fahrzeuge erst spät erkannt werden, da der Fahrer in der Regel auf der linken Fahrzeugseite sitzt. Hinzu komme in der Dunkelheit, dass die rückwärtigen Reflektoren und Rückleuchten für den Verkehr aus der korrekten Fahrtrichtung nicht sichtbar sind.
Mehr als 100.000 Parkverstöße
Insgesamt mache das Parken entgegen der Fahrtrichtung dennoch nur einen Bruchteil der Parkverstöße aus, so die Stadtverwaltung. Von den 2025 rund 140.000 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren, die rund 3,4 Millionen Euro in die Stadtkasse spülten, kommen auf das Parken entgegen der Fahrtrichtung gerade 316 Fälle. Die häufigsten Parkverstöße sind hingegen das Parken ohne gültigen Parkschein und das Parken im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot.