Übernachtungen in Mainz: Wie viel Gäste jetzt mehr zahlen müssen

Seit Mittwoch gilt in Mainz eine neue Bettensteuer. Je nach Übernachtungspreis müssen Gäste nun bis zu fünf Euro zusätzlich zahlen. Die Stadt hatte die Pläne zuvor nach Kritik angepasst.

Übernachtungen in Mainz: Wie viel Gäste jetzt mehr zahlen müssen

Seit dem 1. Juli gilt in Mainz die neue Beherbergungsabgabe. Unabhängig vom Zweck der Übernachtung wird seitdem eine örtliche Aufwandsteuer von Gästen erhoben. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Die Höhe der Abgabe ist gestaffelt und richtet sich nach dem Preis für die Übernachtung. Bei einem Preis von über 20 bis 50 Euro werden zwei Euro fällig. Kosten zwischen 50 und 100 Euro werden mit drei Euro besteuert, bei 100 bis 200 Euro sind es vier Euro. Für alle Übernachtungen über 200 Euro beträgt die Abgabe fünf Euro.

Die Betreiber der Unterkünfte sind verpflichtet, die Steuer von den Gästen einzuziehen und an die Stadt Mainz weiterzuleiten. Laut Satzung ist der Gast der Schuldner der Abgabe, nicht der Betrieb. Die Steuer muss auf der Rechnung separat ausgewiesen werden und unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

Stadt passte Pläne nach Kritik an

Der Einführung der Abgabe waren Diskussionen vorausgegangen. Nach Kritik aus der Hotelbranche hatte die Stadt die geplante Satzung angepasst. So wurde unter anderem festgelegt, dass der Gast als Schuldner gilt und nicht der Betrieb. Zudem wurde eine Übergangsregelung für längerfristige Verträge geschaffen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden.

Auf ihrer Internetseite unter www.mainz.de hat die Stadtverwaltung unter dem Stichwort „Beherbergungsabgabe“ die häufigsten Fragen und Antworten zu dem Thema zusammengestellt. Dort finden sich auch die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter.