Die Mainzer Stadtverwaltung hat die geplante Satzung zur Beherbergungsabgabe nach Gesprächen mit der örtlichen Hotelbranche und anderen Beteiligten angepasst. Das teilt die Stadt mit.
Eine zentrale Änderung ist eine Übergangsregelung: Wurden bei Betrieben längerfristige Verträge vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen, entfällt die Zahlungspflicht bis zum 31. März 2027. Damit soll ein fairer Übergang zur neuen Regelung geschaffen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Schuldner der Abgabe. Künftig soll der Gast als Schuldner gelten und nicht mehr der Betrieb.
Mit den Anpassungen will die Verwaltung eine ausgewogene und praxistaugliche Lösung schaffen. Der überarbeitete Satzungsbeschluss wird am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten und anschließend dem Stadtrat zur finalen Abstimmung vorgelegt.
An der geplanten Regelung hatte es zuvor viel Kritik aus der Hotelbranche gegeben.