Verwirrung um Mainzer Parkausweis mit ortsfremden Kennzeichen

Einige Mainzer wundern sich über Autos mit fremden Kennzeichen auf Anwohnerparkplätzen. Doch das hat einen guten Grund – und wirft gleichzeitig neue Fragen auf.

Verwirrung um Mainzer Parkausweis mit ortsfremden Kennzeichen

Kostenlose Parkplätze in der Mainzer Innenstadt sind rar. Vor allem in der Neustadt ist der Parkdruck enorm. Wer seine Chancen auf einen Parkplatz erhöhen will, der kann bei der Stadt einen Anwohnerparkausweis beantragen. Bisher mussten Antragsteller 60 Euro für zwei Jahre dafür zahlen. Viele Autobesitzer sind dann aber trotzdem verärgert. Denn ein Anrecht auf einen Stellplatz im öffentlichen Raum hat man mit einem Anwohnerparkausweis nicht – abgesehen davon, dass diese Parkausweise ab 1. Juli 2025 nun deutlich teurer werden (wir berichteten).

Wirrwarr um Kfz-Kennzeichen

Doch muss man ein MZ-Kennzeichen haben, um einen Parkausweis in Mainz zu beantragen? Leser Arnold ist jedenfalls etwas irritiert und fragt: „Warum gibt es so viele Fahrzeuge mit fremdem Nummernschild und einem Anwohnerparkausweis?“

Prinzipiell verhält es sich so, dass ein Auto-Kennzeichen nicht mehr an den Wohnort des Fahrzeughalters gebunden ist. Wie der Pressesprecher der Stadt Mainz, Ralf Peterhanwahr, auf Anfrage mitteilt, gebe es die bundesweite „Kennzeichenmitnahme“ seit dem Jahr 2019. Das heiß, dass bei einem Umzug innerhalb Deutschlands das bisherige Kennzeichen nicht unbedingt durch ein neues aus dem neuen Zulassungsbezirk ersetzt werden muss. „Dazu kommt ergänzend das Phänomen, dass in Mainz viele Studierende leben, deren Fahrzeug in manchen Fällen aus ‘versicherungsrechtlichen Gründen’ noch auf einen Elternteil – und damit die Heimatkommunen – zugelassen ist“, sagt der Stadtsprecher.

Ausländische Kennzeichen: Lücke im System

Wer also einen Anwohnerparkausweis für Mainz besitzt, der darf auch mit einem anderem deutschen Kfz-Kennzeichen regulär auf den ausgewiesenen Flächen sein Auto abstellen. Ansonsten droht den Fahrzeughaltern ein Strafzettel, sofern sie von der Verkehrsüberwachung überführt werden.

Doch was passiert, wenn ein Auto mit ausländischem Kennzeichen unberechtigt auf einem Anwohnerparkplatz steht? So wie es aussieht, müssen offenbar nicht alle Fahrzeughalter aus dem Ausland mit einem Bußgeld rechnen. Denn: „Es gibt keinerlei technische Anbindung in die EU oder auch außerhalb der EU. Ausnahmen hiervon sind die Schweiz, die Niederlande und Österreich. Hier gibt es eine technische Anbindung und die Halter werden automatisiert übermittelt“, erklärt Stadtsprecher Peterhanwahr.

Doch es gibt einen „Strohhalm“, an den sich die Stadt klammern kann, um solche Parksünder doch noch zu überführen. So könnten die Daten in Mainz nur ermittelt werden, wenn die Fahrer beziehungsweise Fahrzeughalter vor Ort angetroffen werden, sagt Peterhanwahr. Dann könnten die Außendienstmitarbeiter die Daten erfragen und im Innendienst dann entsprechend Verfahren eingeleitet werden. „Möglich wäre auch, dass von einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen bereits Daten in einem anderen Verfahren vorliegen und diese übernommen werden können.“