Erneut gibt es schwere Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter des Mainzer Ordnungsamts. Eine Nachbarin wirft ihm vor, ihren Partner bedroht und beleidigt zu haben.
Wie die Nachbarin des Mannes berichtet, sei es vor wenigen Tagen zu dem Vorfall gekommen, bei dem die Polizei gerufen werden musste. Der Ordnungsamt-Mitarbeiter, der zu dem Zeitpunkt nicht im Dienst war, habe ihren Partner mit körperlicher Gewalt gedroht. Zudem soll er ihn im Beisein der beiden Kinder im Alter von vier und acht Jahren als „Hurensohn“ und „Wichser“ beschimpft haben.
Laut der Frau sei der Mitarbeiter alkoholisiert gewesen und zeige immer wieder ein „stark aggressives Verhalten“. Es sei nicht der erste Vorfall dieser Art, auch andere Nachbarn hätten bereits ähnliche Erfahrungen gemacht. Sie habe die Stadt, darunter den Oberbürgermeister und das Ordnungsamt, über den aktuellen Fall informiert.
Mitarbeiter fiel bereits 2024 auf
Bei dem Beschuldigten handele es sich um denselben Mitarbeiter, der bereits im Juli 2024 für Aufsehen sorgte. Damals soll er am Mainzer Rheinufer eine Gruppe queerer Menschen homophob beleidigt haben. Die Polizei ermittelte wegen Beleidigung.
Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) hatte sich damals entschieden von dem Vorfall distanziert. „Das, was hier mutmaßlich passiert ist, ist absolut inakzeptabel. Ganz generell ist ein solches Verhalten beschämend“, sagte Haase. Er schloss auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht aus. Die Nachbarin wirft dem beschuldigten Ordnungsamt-Mitarbeiter nun vor, sich über diesen Vorfall lustig zu machen. Sie stellt seine Eignung für eine Tätigkeit im Ordnungsamt infrage.
Stadt prüft arbeitsrechtliche Schritte
Doch was sagt die Stadt Mainz? Auf Merkurist-Anfrage teilt Pressesprecher Andreas Behringer mit: „Die Stadt Mainz geht Meldungen über ein mögliches Fehlverhalten von städtischen Mitarbeitenden, sei es im privaten wie auch im beruflichen Umfeld, grundsätzlich nach, soweit sich diese auf das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis auswirken oder dienstliche Belange betroffen sein könnten.“
Die gemeldeten Fälle würden arbeitsrechtlich bewertet und bei entsprechendem Ergebnis sanktioniert. Weitere Auskünfte seien aus Gründen des Personaldatenschutzes nicht möglich.